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Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn
und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher
Verordnungen (Durchführungsrichtlinien - Gefahrgut - RSEB)
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB - vom 28. April 2017 im Verkehrsblatt Heft 9 2015 S. 474 bekannt gegeben.
Diese Richtlinien berücksichtigen
Die neuen Richtlinien werden hiermit verbindlich eingeführt.
Gleichzeitig hebe ich die GGVSEB-Durchführungsrichtlinien - RSEB - vom 1. Mai 2015 (VkBl. 2015 S. 402) auf.
Bremen, den 6. Juli 2017
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen