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Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE)
(GGVSE-Durchführungsrichtlinien) –RSE–
Das Bundesministerium für Verkehr hat die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien) –RSE– vom 3. Januar 2005 im Verkehrsblatt Heft 2005 S. 138 bekannt gegeben.
Diese Richtlinien berücksichtigen die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 2005 (BGBI. I S. 36).
Die neuen Richtlinien (ohne Anlage 7) werden hiermit verbindlich eingeführt.
Gleichzeitig hebe ich die GGVSE-Durchführungsrichtlinien –RSE– vom 20. Juni 2003 (VkBl. 2003 S. 418, 778) auf.
Bremen, den 15. April 2005
Der Senator für
Wirtschaft und Häfen