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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen
Nummer 01/2016 vom 09.02.2016
Private Mitnutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz („Selbsteinschätzung“)
- Änderung der Verbindungsentgelte -
Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen
Bezug (Rechtsnormen/Beschluss):
Kein Bezug
Seit 2008 ist die private Mitbenutzung bestimmter Dienste und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz auf Basis des Rundschreibens Nr. 29/2008 für die bremische Verwaltung einheitlich geregelt. Für private Orts-, Fern- und Mobilfunkgespräche, private Faxe, private Kopien und private Ausdrucke wird auf Basis einer (i.d.R. einmaligen) „Selbsteinschätzung“ ein geringes Entgelt bei der Gehaltszahlung einbehalten.
Änderung der Verbindungsentgelte
Zum 1. Januar 2013 wurde ein einheitlicher Vertrag für Fest- und Mobilfunkgespräche ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die Firma Telefonica erhalten. Durch den neuen Vertrag haben sich die Kosten pro Minute für Festnetztelefonie und Mobilfunktelefonie geändert.
Bislang wurden den Beschäftigten diese (überwiegend) günstigeren Minutenpreise nicht bekannt gegeben (mit dem Hinweis, die Selbsteinschätzung bei Bedarf anzupassen). Daher ist davon auszugehen, dass aufgrund der geänderten Tarife zu viel Entgelt bei der Gehaltszahlung einbehalten wurde/wird.
Aussetzen der Einbehaltung des Entgeltes
Um die zu hohe Einbehaltung für den Telefonie-Anteil seit dem 01.01.13 zu kompensieren, wird die Einbehaltung des Entgeltes zur privaten Mitbenutzung der dienstlichen Infrastruktur für insgesamt 22 Monate ausgesetzt. Das ist das Ergebnis der Berechnung aus durchschnittlich einbehaltener Selbsteinschätzung und zu viel entrichtetem Entgelt.
D. h., bei allen Beschäftigten, die aktuell eine Selbsteinschätzung abgegeben haben, wird ab April 2016 bis einschließlich Januar 2018 der entsprechende Abzug vom Gehalt gestrichen.
Die Senatorin für Finanzen
Referat 34
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: verwaltungsmodernisierung@finanzen.bremen.de