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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 02/2018 - Weiterbildender Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) für Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes an der Universität Bremen
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Die Senatorin für Finanzen hat entsprechend des Senatsbeschlusses vom 26. Mai 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität geschlossen, die es Beschäftigten im Rahmen eines Modellversuchs ermöglicht, unter besonderen Rahmenbedingungen an dem weiterbildenden Studiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) teilzunehmen. Die Senatorin für Finanzen und die Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen planen in der Regel jährlich 10 Beschäftigte als Stipendiatinnen und Stipendiaten im Bereich der Allgemeinen Dienste zu unterstützen, sofern sie von der Universität Bremen zum weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) zugelassen werden. Hiermit wird das diesjährige Auswahl- und Zulassungsverfahren bekannt gegeben:
Auswahl- und Zulassungsverfahren
Die Aufnahmeordnung der Universität Bremen für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (siehe Anlage 1) regelt das Auswahl- und Zulassungsverfahren.
Die Aufnahmeordnung sieht für die Zulassung zum Masterstudiengang folgende Voraussetzungen vor:
Besondere Voraussetzungen für ein Stipendium
Beschäftigte, die bereits über einen Master, einen vergleichbaren Abschluss oder eine Promotion verfügen, können zum Studium zugelassen, jedoch nicht durch die Senatorin für Finanzen gefördert werden.
Die geforderte Berufserfahrung von zwei bzw. fünf Jahren muss im bremischen öffentlichen Dienst erworben worden sein.
Die Studierenden werden gemäß der jeweils gültigen Aufnahmeordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ der Universität Bremen zugelassen. Die zurzeit geltende Aufnahmeordnung ist dem Rundschreiben als Anlage beigefügt. Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung bilden die Grundlage für eine Rangfolge, die über die Zulassung entscheidet, falls mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, als Plätze vorhanden sind.
Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs „Entscheidungsmanagement“
Bewerberinnen und Bewerber für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ werden jährlich zum jeweiligen Wintersemester der Universität Bremen zugelassen. Der diesjährige Studiengang beginnt zum WS 2018/2019.
Das Studium umfasst sechs Semester inkl. Masterarbeit (siehe Anlage 2).
Die Bewerbungen zum Masterstudiengang sind zu richten an:
Universität Bremen
Akademie für Weiterbildung
„Masterstudiengang Entscheidungsmanagement“
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Dem Antrag sind die in § 1 der Aufnahmeordnung aufgeführten Nachweise beizufügen.
Die Zulassungsanträge sind bis zu der auf der Internetseite des Studiengangs angegebenen jeweiligen Frist einzureichen (15. Mai 2018).
Kosten pro Studienplatz: | 18.000,- € |
Anteil der Senatorin für Finanzen | 13.800,- € |
Selbstbeteiligung der Studierenden (700,- € pro Semester) | 4.200,- € |
Monatliche Raten von 117,- € während der Studiendauer (damit ist die Eigenbeteiligung abgegolten)
Monatliche Raten von 50,- € mit Beginn des Studiums
Monatliche Raten von mind. 50,- € nach Beendigung des Studiums
Zahlung der Gesamtsumme von 700,- € pro Semester
Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 4.200,- €
Die Senatorin für Finanzen wird die Gesamtkosten übernehmen und die Eigenbeteiligung entsprechend des gewählten Finanzierungsmodells den Studierenden in Rechnung stellen.
Die studierenden vollzeitbeschäftigen Mitarbeiter/-innen werden im Umfang von 180 Stunden pro Semester vom Dienst freigestellt. Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Die Freistellungsregelungen sind individuell, unter Berücksichtigung des zu gewährleistenden Dienstbetriebes, mit den jeweiligen Beschäftigungsdienststellen zu vereinbaren.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen sich verpflichten, nach Beendigung des Studiums drei Jahre weiterhin beim Land und der Stadtgemeinde Bremen tätig zu sein. Sollten sie vor diesem Zeitpunkt den Arbeitgeber wechseln, so sind die vom Arbeitgeber getragenen Studiengebühren zurück zu erstatten. Mit den Studierenden wird ein entsprechender Stipendiatenvertrag geschlossen, in dem auch das gewünschte Rückzahlungsmodell festgeschrieben wird.
Anzahl der Studienplätze / Förderung
10 Beschäftigte der bremischen Verwaltung werden jährlich bis zum Ende des Modellversuchs im Jahr 2020 durch die Dienststellen und die Senatorin für Finanzen unterstützt, wenn sie zum o.g. Studiengang durch die Universität zugelassen werden. Wenn die Beschäftigten eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie gegenüber der Universität Bremen ihr Einverständnis erklären, dass diese der Senatorin für Finanzen mitteilt, dass sie nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens einen der zehn Plätze einnehmen. Dies schließt eventuelle Nachrücker/innen ein.
Ausgewählte Beschäftigte der Plätze 1-10 des Auswahlverfahrens können formlos mit der (vorläufigen) Zulassung der Universität Bremen einen Antrag auf Förderung bei der
Senatorin für Finanzen
Referat 33
Doventorscontrescarpe 172 C
28195 Bremen
stellen.
Die Senatorin für Finanzen bietet eine Informationsveranstaltung an, in der sowohl über das Auswahlverfahren als auch über Ablauf, Inhalt und Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs informiert werden soll. Diese Veranstaltung findet am
13. März 2018 von 14.00 - 16.00 Uhr in der Aula des Aus- und Fortbildungszentrums, Doventorscontrescarpe 172, Block B
statt. Interessierte Beschäftigte melden sich bitte bis zum 2. März 2018 mit dem beigefügten Rückmeldebogen (siehe Anlage 3) zu dieser Informationsveranstaltung an.
Ergänzende Informationen sowie eine Kontaktadresse für weitergehende Fragen finden sich auch auf der Internetseite der Universität Bremen http://
Die Senatorin für Finanzen
Referat 33
Doventorscontrescarpe 172 C
28195 Bremen
E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de