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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 03/2019
Neufassung der Richtlinien zum Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Für den Grundstücksverkehr des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sind ergänzend zu den einschlägigen gesetzlichen Regelungen die Richtlinien über den Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde anzuwenden. Die Richtlinien dienen den liegenschaftsverwaltenden Einheiten als Grundlage bei der Vermarktung öffentlicher Grundstücke und Immobilien sowie in Erwerbsangelegenheiten.
Letztmalig wurden die Richtlinien 2008 aktualisiert. Zwischenzeitlich hat sich an verschiedenen Stellen die Notwendigkeit einer Überarbeitung bzw. Ergänzung ergeben. Bisher gar nicht bzw. nicht ausreichend geregelte Sachverhalte sind in die Richtlinie aufzunehmen.
Wesentliche Änderungen sind
Die Neufassung der Richtlinien zum Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen wurde am 20.11.2018 durch den Senat und am 18.12.2018 durch den HaFa beschlossen. Die Richtlinie tritt am 18.12.2018 in Kraft. Die Neufassung der Richtlinien zum Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen wird gleichzeitig elektronisch auf der Internetseite der Senatorin für Finanzen veröffentlicht (https://www.finanzen.bremen.de/haushalt/wirtschaftlichkeitsuntersuchungen/1_hilfe_fuer_vorlagenersteller/1_5_dokumentenpool-9810#Hochbau).
Die Senatorin für Finanzen
Referat Q12
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: hochbau-immobilien@finanzen.bremen.de