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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2015 -
Gründung des Kompetenz-Centers Personalrecht (Fachliche Beratung und Prozessvertretung)
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Der Senat hat in seiner Sitzung am 3.3.2015 beschlossen, im Sinne einer wirtschaftlichen Mittelverwendung die Notwendigkeit der externen Beauftragung im Themenfeld „Personalrecht zu reduzieren, verwaltungsinterne Kompetenzen in Kooperation mit dem KAV Bremen e.V. zu bündeln um so die Möglichkeit zu schaffen, kostengünstigere Beratungsformen den Dienststellen im Rahmen der Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Die gemäß der Anordnung des Senats zur Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen entscheidungsbefugten Dienststellen sind unverändert für die personalrechtlichen Entscheidungen und die sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen originär zuständig und verantwortlich. Die Zuständigkeiten der Fachreferate 30 und 31 der Senatorin für Finanzen sowie der Performa Nord bleiben unverändert, die bisher veröffentlichen Rundschreiben der Senatorin für Finanzen, Abteilung 3 haben ebenso weiter Gültigkeit.
Das Kompetenz-Center Personalrecht berät die Leitungen und Personalstellen der Dienststellen und Betriebe in personal- und personalvertretungsrechtlichen Fragen insbesondere in besonders schwierigen Fällen und gewährleistet die Prozessvertretung im jeweiligen Rechtszug.
Fälle von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere solche, die eine Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund oder der TdL erforderlich machen, werden wie bisher durch die Fachreferate bei der Senatorin für Finanzen bearbeitet. Unverändert bleiben auch die satzungsgemäßen Zuständigkeiten des KAV Bremen e. V. gegenüber den Mitgliedern des Verbandes.
Eine Beauftragung von externen Gutachter/-innen oder Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten soll durch dieses interne Beratungsangebot so weit wie möglich überflüssig werden.
Der Personalservice für einzelne Beschäftigte erfolgt unverändert durch ihre jeweiligen Personalstellen bzw. Performa Nord. Diese bleiben alleinige Ansprechpartner der einzelnen Beschäftigten.
Im Geschäftsbereich der Senatorin für Finanzen wird mit Wirkung vom 15.3.2015 ein Kompetenz-Center Personalrecht eingerichtet, an dem die Senatorin für Finanzen, der Eigenbetrieb Performa Nord sowie der KAV Bremen e.V. im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung personell beteiligt sind.
Das Kompetenz-Center Personalrecht übernimmt künftig die fachliche Beratung und Prozessvertretung für alle personalrechtlichen Verfahren (Beamtenrecht, Arbeitsrecht, Personalvertretungsrecht) und führt die Gerichtsverfahren in Abstimmung mit den Dienststellen. Das Kompetenz-Center Personalrecht entscheidet über eine ausnahmsweise Hinzuziehung einer erforderliche Beratung oder Vertretung durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte.
Ausnahmen hiervon sind im Einvernehmen mit dem betroffenen Ressort, der Leitung des Kompetenz-Centers sowie den jeweils zuständigen Fachreferaten 30 und 31 der Senatorin für Finanzen möglich. Bei Nichteinigung ist nach der Geschäftsordnung des Senats zu verfahren.
Die Koordination und Leitung des Kompetenz-Centers Personalrecht erfolgt durch die Senatorin für Finanzen, Q-1 (zugleich Performa Nord, Referat P4 – Justiziariat/Rechtsangelegenheiten).
Das Kompetenz-Center Personalrecht nimmt seine Aufgaben mit Wirkung vom 15.3.2015 auf.
Die Senatorin für Finanzen
Abteilung Q
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: office@finanzen.bremen.de