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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 -
Feststellung der gesundheitlichen Eignung von
Beamtenbewerberinnen und -bewerbern
Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen
Aktualisierung der Anlagen zum Rundschreiben Nr. 06/2016
Mit dem Rundschreiben Nr. 06/2016 ist das Verfahren für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerber/-innen verschlankt worden. Eine persönliche Untersuchung soll nur noch erfolgen, wenn sich aus einem Fragebogen, den die Beamtenbewerberin/ der Beamtenbewerber auszufüllen hat, Anhaltspunkte für eine Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung ergeben, die nicht durch evtl. einzureichende ärztliche Befundunterlagen widerlegt werden können.
Das Verfahren hat sich bislang in der Praxis bewährt. Gleichwohl haben sich zwischenzeitlich einige Änderungsbedarfe in den Anlagen 2 und 3 (Textbausteine) und 4 (Fragebogen) zum Rundschreiben Nr.06/2016 ergeben:
Die Anlage 2, 3 und 4 zum Rundschreiben Nr. 06/2016 werden hiermit aufgehoben und sind durch die Anlagen zu diesem Rundschreiben zu ersetzen.
Die Senatorin für Finanzen
Referat 30
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