Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern

Veröffentlichungsdatum:10.02.2017 Inkrafttreten10.02.2017 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:10.02.2017
Fassung vom:10.02.2017
Gültig ab:10.02.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 - Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 05/2017 -
Feststellung der gesundheitlichen Eignung von
Beamtenbewerberinnen und -bewerbern

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen

Aktualisierung der Anlagen zum Rundschreiben Nr. 06/2016

Mit dem Rundschreiben Nr. 06/2016 ist das Verfahren für die Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerber/-innen verschlankt worden. Eine persönliche Untersuchung soll nur noch erfolgen, wenn sich aus einem Fragebogen, den die Beamtenbewerberin/ der Beamtenbewerber auszufüllen hat, Anhaltspunkte für eine Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung ergeben, die nicht durch evtl. einzureichende ärztliche Befundunterlagen widerlegt werden können.

Das Verfahren hat sich bislang in der Praxis bewährt. Gleichwohl haben sich zwischenzeitlich einige Änderungsbedarfe in den Anlagen 2 und 3 (Textbausteine) und 4 (Fragebogen) zum Rundschreiben Nr.06/2016 ergeben:

a)
Die Anlagen 2 und 3 (Textbausteine) enthalten nun ergänzend Hinweise
-
zur Kostenübernahme von Befundberichten/Stellungnahmen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte durch die Beamtenbewerber/-innen sowie
-
zum weiteren Verfahren, falls keine persönliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt notwendig sein sollte.
b)
Mit der Frage Nr. 13 des Fragebogens (Anlage 4) zu den bisherigen Behandlungen/Untersuchungen/Beratungen durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte wurde auch eine HIV-Erkrankung abgefragt. Auf diese Frage soll zukünftig verzichtet werden.

Die Anlage 2, 3 und 4 zum Rundschreiben Nr. 06/2016 werden hiermit aufgehoben und sind durch die Anlagen zu diesem Rundschreiben zu ersetzen.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen

Referat 30

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.