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- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 06/2014 - Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts nach dem TV-L und dem TVöD
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 06/2014 - Sonderurlaub ohne Fortzahlung des Entgelts nach dem TV-L und dem TVöD
Kurzbeschreibung
Hinweise zur Anwendung der Regelungen des § 28 TV-L bzw. TVöD
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen