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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen
Nummer 07/2016
Feststellung der gesundheitlichen Eignung von künftigen Tarifbeschäftigten
Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen
Bezug: § 3 TV-L / TVöD
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 25.07.2013 – 2 C 12.11, 2 C 18.12 – und vom 30.10.2013 – 2 C 16.12) wurden die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerberinnen/ Beamtenbewerbern relativiert (vgl. Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 4/2014), weshalb eine Änderung des Verfahrens über die Feststellung der gesundheitlichen Eignung erfolgen wird. Infolgedessen soll auch die bisherige Vorgehensweise im Hinblick auf die künftigen Tarifbeschäftigten geändert werden.
Zukünftig werden persönliche Untersuchung von Bewerberinnen und Bewerbern auf Stellen der Freien Hansestadt Bremen und der Stadtgemeinde Bremen, die dem Tarifrecht der VKA oder der TdL unterliegen, nicht mehr durchgeführt. Ein alternatives Verfahren zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber findet nicht statt.
Vom Geltungsbereich dieser Regelung nicht erfasst sind Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund von gesetzlichen und/oder behördlichen Regelungen für die Wahrnehmung ihrer zukünftigen Aufgaben eine besondere gesundheitliche Eignung nachweisen müssen. Mithin bleibt die bisherige Praxis der Einstellungsuntersuchungen für diese Personengruppen bestehen.
Die Senatorin für Finanzen
Referat 31
Schillerstr. 1
28195 Bremen
E-Mail: tarifrecht@finanzen.bremen.de