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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 08/2014 -
Hinweise zur Durchführung der Elternzeit nach dem TV-L und dem TVöD
Verteiler: „Alle Dienststellen mit Schulen“
Die Hinweise zur Durchführung der Elternzeit in den Geltungsbereichen des TV-L und des TVöD hatte ich zuletzt mit meinem Rundschreiben Nr. 4/2008 vom 28. Februar 2008 bekannt gegeben.
Zwischenzeitlich haben sich durch gesetzliche Neuregelungen und Fortentwicklungen in der Rechtsprechung einige Änderungen ergeben, die nun zum Anlass genommen wurden, die Durchführungshinweise insgesamt zu überarbeiten.
Die anliegende Neufassung der Durchführungshinweise berücksichtigt neben einer redaktionellen Überarbeitung und der aktuellen Rechtsprechung insbesondere Änderungen zur Anspruchsberechtigung von Großeltern, zu den Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit (siehe auch mein Rundschreiben Nr. 13/2012 vom 25. Oktober 2012) und zu den Auswirkungen von Elternzeit auf die Stufenlaufzeit (siehe hierzu auch mein Rundschreiben Nr. 7/2012 vom 25. Juni 2012).
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