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Untersuchungsauftrag an das Gesundheitsamt Bremen
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Die Frage, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) zukünftig in der Lage sind, ihre arbeitsvertraglich geschuldete Leistung auf dem Arbeitsplatz zu erbringen, kann die Dienststelle regelmäßig nicht alleine beantworten.
Für bremische Beamtinnen und Beamte liegen gesetzliche Regelungen in Bezug auf das Verfahren in Verbindung mit Teildienstunfähigkeit/Dienstunfähigkeit vor. Eine Übertragung dieser Beamtenregelungen auf die Tarifbeschäftigten ist auf Grund der unterschiedlichen Bestimmungen nicht möglich. Ein angelehntes Verfahren kann jedoch erfolgen.
Die in der Anlage zusammengestellten Durchführungshinweise sollen ein strukturiertes, offenes und damit nachvollziehbares Verfahren bei den amtsärztlichen Untersuchungen für die bremischen Tarifbeschäftigten ermöglichen. Auf konkrete Beispiele wird verzichtet, da solche auf Grund der Vielfältigkeit der jeweiligen Bedürfnisse der Tarifbeschäftigten und der unterschiedlichen Ausgestaltung der jeweiligen Arbeitsplätze nicht zu einer weiteren Konkretisierung dieser Durchführungshinweise führen würden. Für Fragen stehen Ihnen die Kontaktpersonen zur Verfügung.
Für den Bereich der amtsärztlichen Untersuchung:
Die Senatorin für Finanzen
Referat 31
Schillerstraße 1
28195 Bremen
E-Mail: tarifrecht@finanzen.bremen.de
Für den Bereich der Prüfung anderweitiger arbeitsvertraglicher Einsatzmöglichkeiten:
Die Senatorin für Finanzen
Referat 33
Doventorscontrescarpe 172, Block C
28195 Bremen
E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de
Anlage 2 zu Anlage 1: Untersuchungsauftrag an das Gesundheitsamt Bremen