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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2018 - Private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz

Kostenlose Nutzung

Veröffentlichungsdatum:13.07.2018 Inkrafttreten13.07.2018 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2018 - Private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:13.07.2018
Fassung vom:13.07.2018
Gültig ab:13.07.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2018 - Private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 10/2018 -
Private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz
- Kostenlose Nutzung -

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen

Vorbemerkung

Seit Februar 2018 läuft ein sechsmonatiger Probezeitraum, in dem Dienste und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz (Telefonieren, Faxen, Drucken, Kopieren) kostenlos privat genutzt werden dürfen. Dies wurde mit Rundschreiben Nr. 14/2017 bekannt gegeben. Der Probezeitraum endet im Juli 2018.

Evaluation

Zur Evaluation des kostenlosen Probezeitraums wurde die Entwicklung der Telefonrechnungen (größter Kostenfaktor) ausgewertet. Die Auswertung hat ergeben, dass es keine wesentlichen Veränderungen der monatlichen Gesamtkosten im Vergleich zu vorherigen Zeiträumen (Selbsteinschätzung und Abzug vom Gehalt) gab.

Langfristige Regelung

In Zeiten von nach wie vor fallenden Flatrates, mobilen Daten und Smartphones kann davon ausgegangen werden, dass der Anteil der privat geführten Telefonate (größter Kostenfaktor) über das Festnetztelefon am Arbeitsplatz zunehmend abnehmen wird. Und geht man ungeachtet dessen davon aus, dass die Beschäftigten verantwortungsbewusst mit den zur Verfügung gestellten Diensten und Infrastrukturleistungen umgehen, stellt die kostenfreie Nutzungsmöglichkeit die einzige Alternative mit keinem zusätzlichen Verwaltungsaufwand dar.

Es ist somit weiterhin und langfristig allen Beschäftigten gestattet, in geringfügigem Umfang kostenlos privat zu telefonieren, zu faxen, zu drucken (Arbeitsplatz- und Etagendrucker) und zu kopieren, soweit diese Geräte am jeweiligen Arbeitsplatz vorhanden sind.

Die private Nutzung darf den Dienstbetrieb nicht beeinträchtigten (z. B. durch die Dauer des Telefonats oder die eingeschränkte dienstliche Erreichbarkeit).

Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines deutlichen Missbrauchs (extensive private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen) begründen, ist die oder der Fachvorgesetzte in der Pflicht, eine Klärung der Angelegenheit zusammen mit der oder dem Beschäftigten herbeizuführen.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen

Referat 34

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: verwaltungsmodernisierung@finanzen.bremen.de


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