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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 12/2016 - Microsoft Home Use Program (HUP)

Ablauf der Vertragsgrundlage für die Nutzung

Veröffentlichungsdatum:03.11.2016 Inkrafttreten03.11.2016 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 12/2016 - Microsoft Home Use Program (HUP)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:03.11.2016
Fassung vom:03.11.2016
Gültig ab:03.11.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 12/2016 - Microsoft Home Use Program (HUP)

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 12/2016 -
Microsoft Home Use Program (HUP)

Ablauf der Vertragsgrundlage für die Nutzung

Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen

Vorbemerkung

Ab dem 01. Januar 2017 entfällt das bisherige Recht zur privaten Nutzung von Microsoft-Software auf privaten Endgeräten (Desktop-PCs und Notebooks) im Rahmen des Home Use Programs (HUP).

Die Freischaltung und Nutzung des HUP von Microsoft (MS) basierte auf einem fortlaufenden Rahmenvertrag für die Verwendung von Betriebssystemen, Büroprogrammen (MS-Office) und Zugriffslizenzen (Client Access Lizenzen) in der bremischen Kernverwaltung.

Dieser Rahmenvertrag endet am 31. Dezember 2016, er wird in dieser Form nicht fortgeschrieben.

1 Nutzungsbedingungen des Home Use Programs (HUP)1

Damit Beschäftigte der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dieses Angebot von Microsoft nutzen konnten, mussten diese über einen gültigen Arbeitsvertrag mit der FHB verfügen.

Zum anderen musste der Arbeitgeber (FHB) für die am Büroarbeitsplatz verwendete MS-Office Version eine Lizenz in Verbindung mit einem Zusatzvertrag (Software Assurance) beschaffen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit hat der IT-Ausschuss der FHB in seiner Sitzung vom 09. August 2016 entschieden, diesen Zusatzvertrag (Software Assurance) nicht zu verlängern.

2 Ablauf der Vertragsgrundlage für die Nutzung des Home Use Programs (HUP)

Mit der Entscheidung den genannten Zusatzvertrag zum Rahmenvertrag nicht fortzuschreiben, entfällt die vertragsrechtliche Grundlage für die weitere Nutzung des Home Use Programs (HUP) von Microsoft zum 01. Januar 2017.

3 Betroffene Beschäftigte

Beschäftigte, die an ihren dienstlichen Arbeitsplätzen Software nutzen, für die Lizenzen über den zuvor benannten Rahmenvertrag beschafft wurden, können das Home Use Program (HUP) ab dem 01. Januar 2017 nicht weiter nutzen. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte von Dienststellen in denen BASIS.bremen Clients (Desktop-PCs und/oder Notebooks) genutzt werden.

Eine Auskunft darüber, ob der jeweilige IT-Arbeitsplatz betroffen ist, kann die jeweils für die Dienststelle zuständige IT-Stelle geben. Alternativ dazu kann eine Anfrage an das unten benannte Funktionspostfach mit dem Betreff MS HUP 2017 gesendet werden.

Beschäftigte, die über das aktuelle oder ein vorheriges Home Use Program (HUP) von Microsoft bereits Nutzungsrechte für Software-Anwendungen erworben haben, dürfen diese Software ab dem 01. Januar 2017 daher nicht weiter verwenden.

Die Senatorin für Finanzen vertreten durch das zentrale IT-Management im Referat 02 übernimmt keine Haftung für eine Zuwiderhandlung. Eine weitere private Nutzung von Home Use Lizenzen aus dem Rahmenvertrag der FHB ist nicht gestattet.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen

Referat 02 – Zentrales IT-Management und E-Government

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: office-ref02@finanzen.bremen.de

Fußnoten

1)

Informationen zu den aktuell gültigen Nutzungsbedingungen hat Microsoft auf der folgenden Internetseite veröffentlicht:
http://www.microsofthup.com/hupemea1/faq.aspx?culture=de-DE, Stand 31. Oktober 2016.


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