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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 13/2014 -
Beauftragung externer Beratungen
- Verfahrenshinweise zur Antragsstellung
Verteiler: „Alle Dienststellen mit Schulen“
Der Senat hat am 05. August 2014 im Rahmen des Programms „Neuordnung der Aufgabenwahrnehmung“ einen Beschluss zur Beauftragung externer Beratungen1gefasst (Senatsvorlage 1648/18). Gemäß Beschluss Nr. 6 werden alle externen Beratungsaufträge ab einem Volumen von 5.000 € künftig nur nach vorheriger Senatsbefassung vergeben. Zudem müssen alle vergebenen Aufträge unabhängig vom Auftragswert in der bestehenden Beraterdatenbank des Senats erfasst werden. Ziel ist es, das Verfahren transparenter zu gestalten und die Ausgaben für Fremdvergaben zu reduzieren.
Alle extern zu vergebenden Aufträge im Sinne der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung (siehe Link) sind daher dem Senat vorab mit Stellungnahme zur Entscheidung vorzulegen. Um den Senat umfassend zu informieren hat SF 34 ein Antragsformular für die Beauftragung externer Beratungen entwickelt (siehe Anlage).
Bei diesem Verfahren handelt es sich nicht um eine vergaberechtliche, sondern um eine inhaltliche Prüfung der Zweckmäßigkeit der Vergabe.
•Koordinierung des Gesamtverfahrens
Die Geschäftsstelle, die zunächst im Referat 34 der Senatorin für Finanzen angesiedelt ist, koordiniert das Verfahren zur Vorlage im Senat.
•Zeitlicher Rahmen für die Antragsstellung
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist der Geschäftsstelle (z.H. Herrn Unterweger, beratungsauftraege@finanzen.bremen.de) in der Regel spätestens 4 Wochen vor der Sitzung des Senats mit Begründung des Bedarfs zur Fremdvergabe zuzuleiten.
•Verfahren zur fachlichen Prüfung
Die Geschäftsstelle holt bei weiteren fachlich versierten Prüfstellen Stellungnahmen zur Zweckmäßigkeit der Fremdvergabe ein. Diese Prüfstellen sind
• für arbeitsrechtliche Beauftragungen SF 31,
• für dienst- und mitbestimmungsrechtliche Fragen SF 30,
• für Beauftragungen im Beteiligungsmanagement/Gesellschaftsrecht SF 25,
• für Beauftragungen von Unternehmens-/Managementberatungen oder Organisationsgutachten SF 34,
• für Beauftragungen im (EU-)Beihilferecht SWAH Z 3,
• für Vergaberecht SWAH 02.
•Verfahrensweg für sonstige Auftragsgegenstände
Für Auftragsgegenstände, die sich nicht den oben genannten Prüfstellen zuordnen lassen, holt die Geschäftsstelle über die Zentralabteilungen der im Rahmen der Geschäftsverteilung des Senats inhaltlich zuständigen Ressorts entsprechende Stellungnahmen ein.
•Zuleitung der Stellungnahmen an den Senat
Die Stellungnahmen der Prüfstellen werden dem Senat von der Geschäftsstelle als Tischvorlage vorgelegt.
•Bündelungsfunktion der Ressorts
Beratungsaufträge aus zugeordneten Dienststellen werden über die jeweiligen Ressorts an die Geschäftsstelle bei SF weitergeleitet. Die Ressorts stellen das Verfahren und die notwendigen Informationsflüsse in ihrem Geschäftsbereich sicher.
•Verfügbarkeit des Antragsformulars
Das Antragsformular wird im MIP bereitgestellt und kann zudem bei der Geschäftsstelle abgerufen werden.
Die Senatorin für Finanzen
Referat 34
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: beratungsauftraege@finanzen.bremen.de
Antragsformular für die Beauftragung externer Beratungen
Aktualisierte Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung
[Amtl. Anm.:] Insbesondere geht es um Unternehmensberatungsleistungen und juristische Beratungen.