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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 13/2015 -
Beauftragung externer Beratungen
Änderung / Aktualisierung des Antragsformulars im Zuge der Berichterstattung an den HaFA
Verteiler: „Alle Dienststellen mit Schulen“
Mit Rundschreiben 13/2014 wurde das neue Verfahren zur Beauftragung externer Beratungen (vgl. Senatsvorlage 1648/18) eingeführt. Es sieht vor, alle externen Beratungsaufträge ab einem Volumen von 5 Tsd. Euro nur noch nach vorheriger Senatsbefassung zu vergeben.
Daneben erfordern gemäß Anlage I der VV zu § 55 LHO Beratungsaufträge mit einem Vergabevolumen > 45 Tsd. Euro auch die Zustimmung des HaFA (vgl. Senatsbeschluss v. 6. September 1994 sowie VV zur Durchführung der Haushalte).
Alle extern zu vergebende Aufträge im Sinne der VV zu § 55 LHO sind daher nach wie vor dem Senat, sowie in Fällen, in denen das Vergabevolumen 45 Tsd. Euro übersteigt, auch dem HaFA vorzulegen. Um die beiden Verfahren zu bündeln und eine Berichterstattung in solchen Fällen zeitnah auch an den HaFA zu gewährleisten, wurde das Antragsformular für die Beauftragung externer Beratungen überarbeitet und um die entsprechende Anlage 1 ergänzt. Soweit möglich, sind die Ressorts daneben zukünftig gehalten, quantifizierte Informationen zur Wirtschaftlichkeit der Vergabe vorzulegen (Anlage 2).
Weiterhin gilt das mit Rundschreiben 13/2014 mitgeteilte Verfahren für die Vergabe externer Beratungen. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular (plus ggf. Anlage für den HaFA) ist der Geschäftsstelle im Referat 34 bei der Senatorin für Finanzen (beratungsauftraege@finanzen.bremen.de) nun spätestens zwei Wochen vor der Sitzung des Senats zuzuleiten. Darüber hinaus werden die Haushaltsspiegel bei der Senatorin für Finanzen ab sofort unmittelbar nach Eingang eines Antrags zur Genehmigung einer Fremdvergabe über 45 Tsd. Euro von der Geschäftsstelle informiert und in die weitere Kommunikation mit dem Antragsteller einbezogen.
Das Verfahren der HaFA-Befassung liegt in der Verantwortung der beteiligten Haushaltsreferate. Haushaltsrelevante Abstimmungen mit den Antragstellern werden von der/dem zuständigen Bearbeiter/in der Haushaltsabteilung veranlasst. Die Geschäftsstelle im Referat 34 wird über den Verfahrensstand von der/dem Bearbeiter/in informiert.
Das Verfahren zur Freigabe durch den Senat wird wie bisher von der Geschäftsstelle unabhängig vom Vorliegen der HaFA-Zustimmung eingeleitet.
Das neue Antragsformular ist von allen Antragstellern zu verwenden. Es wird im MIP bereitgestellt und kann zudem bei der Geschäftsstelle abgerufen werden.
Die Senatorin für Finanzen
Referat 34
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen