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- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 14/2013 - Freistellungsanspruch an islamischen Feiertagen
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 14/2013 - Freistellungsanspruch an islamischen Feiertagen
Kurzbeschreibung
Regelung für die ausgefallene Arbeitszeut zur Teilnahme am Gottesdienst
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen