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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 14/2017 -
Private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz („Selbsteinschätzung“)
- Probezeitraum für kostenlose Nutzung -
Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen
Mit dem Rundschreiben 01/2016 wurde der Einzug des Betrages der Selbsteinschätzung vom Gehalt / von den Bezügen der Beschäftigten für 22 Monate ausgesetzt (aufgrund zu viel einbehaltener Entgelte). Dieser Zeitraum endet im Januar 2018.
Probezeitraum der kostenlosen Nutzung
Ab Februar 2018 ist es allen Beschäftigten gestattet, für einen Probezeitraum von sechs Monaten die folgenden Dienste und Infrastrukturleistungen (soweit vorhanden) am Arbeitsplatz privat kostenlos zu nutzen:
Die Nutzung darf nur in einem geringfügigen Umfang erfolgen. Sie darf zudem den Dienstbetrieb nicht beeinträchtigten (z. B. durch die Dauer des Telefonats oder die eingeschränkte dienstliche Erreichbarkeit).
Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines deutlichen Missbrauchs (extensive private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen) begründen, ist der Dienstvorgesetzte in der Pflicht, eine Klärung der Angelegenheit zusammen mit der/dem Beschäftigten herbeizuführen.
Nach Ablauf des Probezeitraums wird eine Evaluation durchgeführt und das Ergebnis ausschlaggebend sein für die dann zu treffende Entscheidung über eine langfristige Regelung.
Die Senatorin für Finanzen
Referat 34
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen