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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 14/2017 - Private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz ("Selbsteinschätzung")

Probezeitraum für kostenlose Nutzung

Veröffentlichungsdatum:03.11.2017 Inkrafttreten03.11.2017 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 14/2017 - Private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz ("Selbsteinschätzung")"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:03.11.2017
Fassung vom:03.11.2017
Gültig ab:03.11.2017
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 14/2017 - Private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz ("Selbsteinschätzung")

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 14/2017 -
Private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz („Selbsteinschätzung“)

- Probezeitraum für kostenlose Nutzung -

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen

Vorbemerkung

Mit dem Rundschreiben 01/2016 wurde der Einzug des Betrages der Selbsteinschätzung vom Gehalt / von den Bezügen der Beschäftigten für 22 Monate ausgesetzt (aufgrund zu viel einbehaltener Entgelte). Dieser Zeitraum endet im Januar 2018.

Probezeitraum der kostenlosen Nutzung

Ab Februar 2018 ist es allen Beschäftigten gestattet, für einen Probezeitraum von sechs Monaten die folgenden Dienste und Infrastrukturleistungen (soweit vorhanden) am Arbeitsplatz privat kostenlos zu nutzen:

-
Telefonieren
-
Faxen
-
Drucken (Arbeitsplatz- oder Etagendrucker)
-
Kopieren

Die Nutzung darf nur in einem geringfügigen Umfang erfolgen. Sie darf zudem den Dienstbetrieb nicht beeinträchtigten (z. B. durch die Dauer des Telefonats oder die eingeschränkte dienstliche Erreichbarkeit).

Werden Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines deutlichen Missbrauchs (extensive private Nutzung von Diensten und Infrastrukturleistungen) begründen, ist der Dienstvorgesetzte in der Pflicht, eine Klärung der Angelegenheit zusammen mit der/dem Beschäftigten herbeizuführen.

Regelung ab August 2018

Nach Ablauf des Probezeitraums wird eine Evaluation durchgeführt und das Ergebnis ausschlaggebend sein für die dann zu treffende Entscheidung über eine langfristige Regelung.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen

Referat 34

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: verwaltungsmodernisierung@finanzen.bremen.de


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