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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 16/2015 -
Durchführungshinweise zur Elternzeit für die Tarifbeschäftigten der Länder und für die Beamtinnen und Beamten bei Geburten ab dem 1. Juli 2015
Siehe auch: Rundschreiben Nr. 8/2015 mit Hinweisen zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung des Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz vom 18. Dezember 2014
Verteiler: „Alle Dienststellen mit Schulen“
Bezug(Rechtsnormen/Beschluss):
TV-L und TVöD, Verordnung über den Mutterschutz der bremischen Beamtinnen und die Elternzeit der bremischen Beamtinnen und Beamten
Wie schon im ersten Überblick zu den wesentlichen Änderungen beschrieben, knüpfen die zahlreichen Änderungen und Neuregelungen an das Geburtsdatum des Kindes bzw. den Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes mit dem Ziel der Adoption an. Von daher sind in den kommenden Jahren unterschiedliche Rechtslagen zu beachten. Für Kinder, die vor dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden, sind die §§ 2 bis 22 BEEG - und somit der Abschnitt 4 Elternzeit - in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Ausgenommen sind lediglich einzelne Vorschriften, die für die Inanspruchnahme der Elternzeit nicht relevant sind. Für diese Kinder bleibt das TdL Rundschreiben zur Elternzeit in der Fassung vom 21. Mai 2014 weiter maßgebend.
Neu eingefügt wurden die Regelungen für die Beamtinnen und Beamten.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind nachfolgend kurz zusammengestellt:
Teil II | |
Ziffer 2.2 | Übertragung der Elternzeit (ohne Zustimmung des Arbeitgebers): |
Ziffer 4.1 | Verlängerung der Anmeldefrist auf 13 Wochen |
Ziffer 4.3 | Aufteilung der Elternzeit in drei Abschnitte |
Ziffer 4.5 | Bescheinigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber |
Ziffer 5.1 | Kündigungsschutz für Beschäftigte wurde abhängig vom Zeitraum der begehrten Elternzeit gestaffelt |
Teil III | |
Ziffer 6 | Ausbau/Ergänzung zur Jahressonderzahlung für Beschäftigte insbesondere auch durch Beispiele zur Bemessungsgrundlage |
Ziffer 11.6 | Urlaubsdauer bei Teilzeit während der Elternzeit ergänzt wegen EuGH Entscheidung zu Brandes |
Teil IV | |
Ziffer 2.4.4 | Zustimmungsfiktion bei nicht fristgerechter Ablehnung des Antrags auf Verringerung bzw. Verteilung der Arbeitszeit von Beschäftigten |
Kontakt:
Für den Bereich Tarifbeschäftigte
Die Senatorin für Finanzen
Referat 31
Schillerstraße 1
28195 Bremen
E-Mail: tarifrecht@finanzen.bremen.de
Für den Bereich Beamtinnen und Beamte
Die Senatorin für Finanzen
Referat 31
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de
Anlage: