Mit Wirkung vom 01.04.2011 ist durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 die bisherige sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Gesamtbetreuung aufgeliedert und zeitlich neu strukturiert worden. Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt die Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und konkretisiert die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des/der Betriebsarztes. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 für die Dienststellen und Betriebe im bremischen öffentlichen Dienst handhabbar zu machen, Handlungsorientierung zu geben und einen qualitativen Standard der Betreuung für die Beschäftigten zu entwickeln.