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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 18/2018 - Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns

Veröffentlichungsdatum:15.11.2018 Inkrafttreten15.11.2018 Zitiervorschlag: "Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 18/2018 - Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:15.11.2018
Fassung vom:15.11.2018
Gültig ab:15.11.2018
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 18/2018 - Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 18/2018 -
Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen

Mit Rundschreiben 11/2018 vom 17. Juli 2018 wurde darüber informiert, dass die ständige Mindestlohnkommission in ihrer Sitzung am 26. Juni 2018 einstimmig empfohlen hat, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro brutto auf 9,19 Euro brutto und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde anzuheben.

Das Bundeskabinett ist der Empfehlung gefolgt und hat am 31. Oktober 2018 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Die Verordnung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Durch die Verordnung wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission verbindlich.

Kontakt

Die Senatorin für Finanzen

Referat 31

Schillerstr. 1

28195 Bremen

E-Mail: tarifrecht@finanzen.bremen.de


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