|
|
Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 19/2018
Novellierung Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben RLBau 2018
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Die Staatsräte hatten die Senatorin für Finanzen beauftragt, in Abstimmung mit den Ressorts, die Richtlinie für die Baudurchführung von Baumaßnahmen 2011 zu novellieren. Die organisatorischen Strukturen des staatlichen Hochbaus in Bremen hatten sich seit 2011 gewandelt. Die Begrifflichkeiten und die Ablaufstrukturen waren den neuen Gegebenheiten anzupassen und die ebenfalls geänderten Referenzen zu bremischen und nationalen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften auf den neuesten Stand zu bringen. Es wurden zahlreiche redaktionelle oder begriffliche Änderungen durchgeführt.
Wesentliche Veränderungen der Novellierung
Wesentliche Änderungen in der RL Bau 2018 sind:
Eine professionelle Bedarfsplanung verkürzt Planungs- und Bauzeiten, erhöht die Kostensicherheit und sorgt für klare Verantwortlichkeiten im Planungsprozess. Die Formulierungen des Textbausteins sind abgeleitet aus der DIN 18205 Bedarfsplanung und den Statements des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) zu diesem Thema. Sie beschreiben das Verfahren und zählen beispielhaft auf, welche Themen im Einzelfall zu bearbeiten sind. Es wird klargestellt, dass künftig für jedes Projekt eine Bedarfsplanung zu erstellen ist, wobei im Einzelfall geringere oder höhere Bearbeitungstiefen erforderlich sind.
Als Wertgrenze, unterhalb derer ausschließlich eine erweiterte ES-Bau mit Kostenberechnung für die Haushaltsaufstellung und Finanzplanung erforderlich ist, werden 3.000.000 EUR Gesamtbaukosten eingeführt. Die erweiterte ES-Bau wird dann um die Bestandteile der EW-Bau erweitert, die für eine Baureife erforderlich sind. Damit wird im Unterschwellenbereich (bis zu einem Gesamtkostenvolumen von 3.000.000 EUR ein Prüfungs- und Genehmigungsschritt eingespart, was den Projektablauf beschleunigt.
Zur Anmeldung von Baumaßnahmen zum Finanzplan ist die Vorlage einer ES-Bau mit einer Kostenschätzung nach Lph 2 HOAI statt einer Kostenannahme erforderlich. Eine Anmeldung zum Haushaltsplan kann nur noch mit einer EW-Bau oder einer erweiterten ES-Bau mit Kostenberechnung nach Lph 3 HOAI erfolgen. Für zeitkritische Baumaßnahmen ist es möglich, bei Nichtvorliegen der ES-Bau / erweiterten ES-Bau im Ausnahmefall auf Grundlage einer Kostenannahme eine Aufnahme in Finanzplan / maßnahmenbezogener Investitionsplanung herbeizuführen, die Planungsmittel bleiben jedoch gesperrt. Gleiches bei nichtvorliegen der EW-Bau / erweiterten ES-Bau, wo ebenfalls im Ausnahmefall eine Aufnahme in den Haushaltsplan erfolgen kann, die Baukosten jedoch ebenfalls gesperrt werden.
Referenzen auf zwischenzeitlich aufgehobene Gesetze und Verwaltungsvorschriften waren aus dem Text zu eliminieren. Ebenso zu aktualisieren war das Formularwesen, da sich die referenzierten Formulare im Bundes- und Landes- bzw. Kommunalbau teilweise geändert haben. Einige Ressortbezeichnungen haben sich geändert. Es wurde angestrebt, neutrale Bezeichnungen zu wählen, so z.B.: “für Energie, Bauwesen und Städtebau zuständiges Ressort”. Die wesentlichen Prozesse der RLBau 2018 sind als Flussdiagramme visualisiert
Ein Portfoliomanagement wird für die unterschiedlichen Eigentümer verbindlich. Dies wird den Prozess der Bedarfsdeckung im Bestand deutlich erleichtern. Die Ableitung von Kennzahlen und Flächenkosten ergibt in Verbindung mit den Ausgangsgrößen der inhaltlichen Fachplanung zu zukünftigen Flächenbedarfen die Grundlage der strategischen mittel- und langfristigen Investitionsplanungen der jeweiligen Fachressorts.
Die Bereiche Straßen-, Brücken- und Tiefbau, eingeschlossen Wasserbau, Häfen und Küstenschutz, Freianlagen sowie sonstige Verkehrsanlagen waren in der bisherigen RLBau 2011 nur in wenigen Ansätzen vorhanden. In der Neufassung sind hierfür zwei eigene Abschnitte eingefügt, in denen die dort geltenden Verfahrensregeln festgeschrieben werden.
In der RLBau 2011 lag die schwerpunktmäßige Ausrichtung des Abschnitts auf Zuwendungen im Hochbau. Eine Übersicht der Bremen weit tätigen Prüfinstanzen für verschiedene Produktgruppen ist neu eingefügt und die Beschreibung der Prüftätigkeiten in den Phasen der Planung und Durchführung ist verallgemeinert. Damit können sich alle genannten Prüfinstanzen an diesen Vorgaben orientieren.
Die Novellierung der RLBau 2018 wurde am 04.09.2018 durch den Senat und am 21.09.2018 durch den HaFa beschlossen. Die Richtlinie tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft. Die RLBau 2018 wird gleichzeitig elektronisch veröffentlicht im Internet der Senatorin für Finanzen. Die Muster stehen elektronisch zur Verfügung.
http://
sowie im Bremischen Transparentportal
https://www.transparenz.bremen.de/ (Vorschriften > RLBau2018)
Gleichzeitig tritt die RLBau 2011 außer Kraft.
Die Senatorin für Finanzen
Referat Q 12
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen