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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 01/2022 - Handreichung Gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung - 2. Auflage

Veröffentlichungsdatum:10.01.2022 Inkrafttreten10.01.2022 Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 01/2022 - Handreichung Gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung - 2. Auflage"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:10.01.2022
Fassung vom:10.01.2022
Gültig ab:10.01.2022
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 01/2022 - Handreichung Gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung - 2. Auflage

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 01/2022 vom 10.01.2022

Handreichung Gendersensible Sprache in der Bremer Verwaltung

2. Auflage

Verteiler: Alle Dienststellen

Über Verteilerlisten:

organisation@dienststelle.bremen.de

personal@dienststelle.bremen.de

Adressatenkreis:

alle Beschäftigten

Vorbemerkung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 10.10.2017 entschieden, dass das Personenstandsgesetz (PStG) in der Fassung vom 01.11.2013 verfassungswidrig sei. Die Eintragungen „weiblich“ und „männlich“ sowie die Möglichkeit des Offenlassens des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister bildeten die Geschlechtsidentität von intersexuellen Menschen nicht positiv ab und verletze deren Persönlichkeitsrecht. Aus diesem Grund wurde am 22.12.2018 vom Bundestag das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ verabschiedet und das PStG angepasst.

Menschen, die sich wegen einer Variante ihrer Geschlechtsentwicklung weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht eindeutig zuordnen können (intergeschlechtliche Menschen), haben seitdem die Möglichkeit, im Geburtenregister neben den Angaben „männlich“, „weiblich“ sowie dem Offenlassen des Geschlechtseintrages die vom BVerfG geforderte weitere positive Bezeichnung zu wählen; diese lautet „divers“.

Diese Änderung muss sich auch in der Verwaltungssprache wiederfinden. Das Spektrum reicht von (Online-)Formularen über Bescheide hin zur E-Mail-Kommunikation. Um den Anforderungen gerecht zu werden, die sich aus der Einführung der dritten Option im Personenstandsgesetz ergeben, bedarf es einer gemeinsamen Orientierung zur Unterstützung der Mitarbeitenden im Verwaltungsalltag. Dies gilt grundsätzlich für die mündliche und schriftliche Kommunikation in der Verwaltung, insbesondere aber für den Bürger:innenservice.

Der Bremer Senat hat mit Beschluss vom 30.04.2019 die Einrichtung des Kompetenzteams „Bürger:innenservice und Kommunikation“ beschlossen, das am Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) aufgebaut wurde. Der Senator für Finanzen hatte das Kompetenzteam infolgedessen beauftragt, einen Leitfaden zur gendersensiblen Kommunikation für die bremische Verwaltung zu entwickeln. Aufgrund aktueller wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen wurde der Leitfaden nun überarbeitet. Da die Debatte um die bestmögliche Ansprache aller Bürger:innen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen anhält und die Forschung sich stetig weiterentwickelt, wird der Leitfaden zur gendersensiblen Sprache weiterhin einer regelmäßigen Prüfung unterzogen.

Handreichung gendersensible Sprache

Die Handreichung beschreibt, wie Verwaltung gendersensibel (und diversitätsbewusst) kommuniziert. Sie unterstützt Bremens Verwaltungsmitarbeiter:innen bei der gendersensiblen schriftlichen und mündlichen Kommunikation, u.a. durch Empfehlungen für die Anrede, Formulierungsbeispiele bzw. -alternativen und durch Sensibilisierung für „sprachliche Fallstricke“ und Möglichkeiten ihrer Vermeidung. Die Handreichung soll dazu beitragen, dass die bremische Verwaltung in Sprache und Kommunikation einheitlich(er) nach innen und außen auftritt und gesellschaftliche Entwicklungen auch in ihrer Sprache und Kommunikation gegenüber den Bürger:innen angemessen berücksichtigt.

Empfehlungscharakter

Die Handreichung entfaltet keinen verbindlichen, jedoch einen deutlich empfehlenden Charakter. Die in der Handreichung dargestellten Beispiele sollen daher bestmöglich bei der mündlichen und schriftlichen Kommunikation nach außen - aber auch intern - durch Verwaltungsmitarbeitende angewandt werden.

Außerkrafttreten von Rundschreiben

Das Rundschreiben Nr. 26/2020 des Senators für Finanzen tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.

Kontakt

Aus- und Fortbildungszentrum
Referat 30 – Kompetenzteam Bürger:innenservice und Kommunikation
Doventorscontrescarpe 172 C
28195 Bremen
E-Mail: afz30@afz.bremen.de


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