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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 03/2020 -
Weiterbildender Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" (Professional Public Decision Making) für Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes an der Universität Bremen
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Der Senator für Finanzen hat entsprechend des Senatsbeschlusses vom 26. Mai 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität geschlossen, die es Beschäftigten im Rahmen eines Modellversuchs ermöglicht, unter besonderen Rahmenbedingungen an dem weiterbildenden Studiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) teilzunehmen. Der Senator für Finanzen und die Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen planen jährlich Stipendiatinnen und Stipendiaten im Bereich der Allgemeinen Dienste sowie Beschäftigte aus dem Themenfeld „Soziale Arbeit“ zu unterstützen, sofern sie von der Universität Bremen zum weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) zugelassen werden. Hiermit wird das diesjährige Auswahl- und Zulassungsverfahren bekannt gegeben:
Auswahl- und Zulassungsverfahren
Die Aufnahmeordnung der Universität Bremen für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ (siehe Anlage 1) regelt das Auswahl- und Zulassungsverfahren.
Die Aufnahmeordnung sieht für die Zulassung zum Masterstudiengang folgende Voraussetzungen vor:
Ab sofort können auch Beschäftigte, die bereits über einen Masterabschluss bzw. ein Diplom bzw. einen vergleichbaren Abschluss verfügen, dieser jedoch gemäß der Bremischen Laufbahnverordnung nicht für den Erwerb der Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt geeignet ist, zum Studium zugelassen und durch den Senator für Finanzen gefördert werden.
Die geforderte Berufserfahrung von zwei bzw. fünf Jahren muss im bremischen öffentlichen Dienst erworben worden sein.
Absolventinnen und Absolventen des Dualen Studienganges Public Administration des Aus- und Fortbildungszentrums Bremen werden die Praxiszeiten des dualen Studiums in Höhe von einem Jahr für die Zulassung angerechnet.
Für Beschäftigte der Sozialen Dienste gilt zusätzlich: Sie verfügen über die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-in bzw. als Diplom Sozialarbeiter/-in bzw. Sozialpädagoge/-in (Uni-Abschluss) oder einen Studienabschluss mit überwiegend sozialwissenschaftlichen Inhalten (z. B. Erziehungswissenschaft) und haben einen Arbeitsvertrag als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport oder dem Amt für Soziale Dienste Bremen.
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung bei der Universität Bremen den Hinweis, dass Sie einen Arbeitsvertrag als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in haben.
Die Studierenden werden gemäß der jeweils gültigen Aufnahmeordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ der Universität Bremen zugelassen. Die zurzeit geltende Aufnahmeordnung ist dem Rundschreiben als Anlage beigefügt. Für die Beschäftigten der Allgemeinen Dienste sowie für die Beschäftigten der Sozialen Dienste werden jeweils gesonderte Ranglisten erstellt. Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung bilden die Grundlage für eine Rangfolge, die über die Zulassung entscheidet, falls mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, als Plätze vorhanden sind.
Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs „Entscheidungsmanagement“
Bewerberinnen und Bewerber für den weiterbildenden Masterstudiengang „Entscheidungsmanagement“ werden jährlich zum jeweiligen Wintersemester der Universität Bremen zugelassen. Der diesjährige Studiengang beginnt zum WS 2020/2021.
Das Studium umfasst sechs Semester inkl. Masterarbeit (siehe Anlage 2).
Die Bewerbungen zum Masterstudiengang sind zu richten an:
Universität Bremen
Akademie für Weiterbildung
„Masterstudiengang Entscheidungsmanagement“
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Dem Antrag sind die in § 1 der Aufnahmeordnung aufgeführten Nachweise beizufügen.
Die Zulassungsanträge sind bis zu der auf der Internetseite des Studiengangs angegebenen jeweiligen Frist einzureichen (18. Mai 2020).
Kosten pro Studienplatz: | 18.000,- € |
Anteil des Senators für Finanzen | 13.800,- € |
Selbstbeteiligung der Studierenden (700,- € pro Semester) | 4.200,- € |
Monatliche Raten von 117,- € während der Studiendauer (damit ist die Eigenbeteiligung abgegolten)
Monatliche Raten von 50,- € mit Beginn des Studiums
Monatliche Raten von mind. 50,- € nach Beendigung des Studiums
Zahlung der Gesamtsumme von 700,- € pro Semester
Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 4.200,- €
Der Senator für Finanzen wird die Gesamtkosten übernehmen und die Eigenbeteiligung entsprechend des gewählten Finanzierungsmodells den Studierenden in Rechnung stellen.
Die studierenden vollzeitbeschäftigen Mitarbeiter/-innen werden im Umfang von 160 Stunden pro Semester vom Dienst freigestellt. Teilzeitbeschäftigte anteilmäßig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit. Die Freistellungsregelungen sind individuell, unter Berücksichtigung des zu gewährleistenden Dienstbetriebes, mit den jeweiligen Beschäftigungsdienststellen zu vereinbaren.
Die verbliebenden 20 Wochenstunden (zu den anfangs vorgesehenen 180 Wochenstunden) der Freistellung werden durch Anrechnung des Freistellungsanspruchs nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz aufgefangen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, nach Beendigung des Studiums drei Jahre weiterhin beim Land und der Stadtgemeinde Bremen tätig zu sein. Sollten sie vor diesem Zeitpunkt den Arbeitgeber wechseln, so sind die vom Arbeitgeber getragenen Studiengebühren zurück zu erstatten. Mit den Studierenden wird ein entsprechender Stipendiatenvertrag geschlossen, in dem auch das gewünschte Rückzahlungsmodell festgeschrieben wird.
Anzahl der Studienplätze / Förderung
Fünfzehn Beschäftigte der Allgemeinen Dienste sowie des Themengebietes „Soziale Arbeit“ der bremischen Verwaltung werden durch die Dienststellen und den Senator für Finanzen unterstützt, wenn sie zum o.g. Studiengang durch die Universität zugelassen werden. Wenn die Beschäftigten eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen sie gegenüber der Universität Bremen ihr Einverständnis erklären, dass diese dem Senator für Finanzen mitteilt, dass sie nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens einen der ersten fünfzehn Plätze einnehmen. Dies schließt eventuelle Nachrücker/innen ein.
Nach dem Abschluss des Auswahlverfahrens an der Universität Bremen können die für ein Stipendium ausgewählten Beschäftigten formlos mit der (vorläufigen) Zulassung der Universität Bremen einen Antrag auf Förderung bei dem
Senator für Finanzen
Referat 33
Doventorscontrescarpe 172 C
28195 Bremen
stellen.
Der Senator für Finanzen bietet eine Informationsveranstaltung an, in der sowohl über das Auswahlverfahren als auch über Ablauf, Inhalt und Rahmenbedingungen des weiterbildenden Masterstudiengangs sowie das Stipendiatenmodell informiert wird. Diese Veranstaltung findet am
26. März 2020 von 10.00 - 12.00 Uhr in der Aula des Aus- und Fortbildungszentrums, Doventorscontrescarpe 172, Block B
statt. Interessierte Beschäftigte melden sich bitte bis zum 17. März 2020 mit dem beigefügten Rückmeldebogen (siehe Anlage 3) zu dieser Informationsveranstaltung an.
Ergänzende Informationen sowie eine Kontaktadresse für weitergehende Fragen finden sich auch auf der Internetseite der Universität Bremen (https://www.uni-bremen.de/emma.html). Ein aktueller Flyer ist diesem Rundschreiben beigefügt (siehe Anlage 4).
Der Senator für Finanzen
Referat 33
Doventorscontrescarpe 172 C
28195 Bremen
E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de