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Rundschreiben des Senators für Finanzen
Nummer 04/2023 vom 12.04.2023Anpassung der RL Bau 2018
Erhöhung Schwellenwert zur Erstellung einer EW Bau
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Adressatenkreis:
Bau- und Immobilienfachstellen der Ressorts
Mit Einführung der RL Bau 2018 wurde das Verfahren „Erweiterte ES-Bau“ ab einem Schwellenwert von 3,0 Mio. € eingeführt. Damit konnte dieses Verfahren (zum Zeitpunkt der Einführung) für ca. 29 % des Umsatzvolumens und für ca. 77 % der Anzahl aller Maßnahmen gelten.
Der Schwellenwert von 3 Mio. € referenziert auf die damalige Regelung des Bundes, die auch dort als Abgrenzung zwischen Kleinen und Großen Neu-, Um und Erweiterungsbauten dient.
Mittlerweile ist ein enormer Anstieg der Baupreise seit Beginn 2019 zu verzeichnen, so dass die Regelung „erweiterte ES-Bau anstelle EW-Bau“ nur noch für wenige Maßnahmen greift.
Im Senatsbeschluss zur RL Bau 2018 wird der Senator für Finanzen „ermächtigt, bei Änderungen von bremischen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften oder Gesetzen und Verwaltungsvorschriften Dritter, auf die im Text der RLBau referenziert wird, die RLBau ohne Beteiligung des Senats … anzupassen und diese Änderungen in der Verwaltung bekanntzumachen.“
Anhebung des Schwellenwertes zur Erstellung einer EW Bau
In der neuen RBBau des Bundes vom 01.10.2022 wurde der Schwellenwert, der allgemeinen Entwicklung der Baupreise folgend, auf 6 Mio. € angepasst.
Mit Bezug auf die Ermächtigung des Senators für Finanzen durch den Senat zur Anpassung der RL Bau wird der Schwellenwert auch in der RL Bau ab sofort auf 6 Mio. € angehoben.
Dementsprechend wird Punkt D.1.3.2.3.2 RL Bau wie folgt geändert:
„Für Baumaßnahmen mit Gesamtkosten unter 6.000.000 EUR wird auf die separate Erstellung einer EW-Bau verzichtet. Es wird dann eine erweiterte ES-Bau erstellt.“
Der Senator für Finanzen
Referat Q12
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: hochbau-immobilien@finanzen.bremen.de