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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05/2023 vom 12.05.2023
Neue Regelung zur Beschaffung hygienischer Infrastruktur
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zuständige Fachstellen s. Verteilerlisten
Der Senat hat am 17. Januar 2023 die Zweite Verordnung zur Änderung und Aufhebung der Dritten Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen (Verkündung am 31. Januar 2023). Seit dem 01. Februar 2023 bestehen keinerlei Corona-Schutzmaßnahmen mehr für die FHB.
Beendigung der zentralen Finanzierung
Die Beschaffung der pandemiebedingten Infrastruktur erfolgte gemäß Rundschreiben 10/2020 durch den zentralen Einkauf im Einkaufs- und Vergabezentrum (EVZ) bei Immobilien Bremen AöR. Die Anforderungen der Fachdienste für Arbeitsschutz (Zentrum für Gesunde Arbeit) für die bremische Verwaltung und die dazugehörigen öffentlichen Einrichtungen wurden dabei berücksichtigt. Für die Ausstattung der bremischen Verwaltung im Rahmen der Beschaffung pandemiebedingter Infrastruktur über das EVZ bedeutete dies, dass die entsprechenden Artikel über den vom EVZ betriebenen Bremischen Einkaufs- und Bestellkatalog (BreKat) den Dienststellen der bremischen Verwaltung angeboten wurden, sofern sie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie benötigt wurden. Entsprechende Artikel waren u. a. Schnelltests, pandemiebedingte erhöhte Reinigungsleistungen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Absperrbänder, FFP2-Masken und Hygieneschutz-Aufsteller.
Diese Artikel wurden kostenfrei an die bremischen Dienststellen (Land und Stadtgemeinde Bremen sowie Bremerhaven) abgegeben. Die Finanzierung erfolgte, soweit keine dezentralen Möglichkeiten in den Ressortbudgets bestanden, zentral über die bereitgestellten Mittel der Hygieneinfrastruktur im Produktplan 95, Bremen-Fonds. Das Budget wurde vom Senator für Finanzen verwaltet.
Die Mittel für die hygienische Infrastruktur wurden mit Senatsbeschluss vom 03. Mai 2022 noch einmal aufgestockt und sind seit Sommer 2022 bereits vollständig aufgebraucht. Weitere Bedarfe sind aus den Haushalten der einzelnen Ressorts bereitzustellen, sofern sie benötigt werden. Eine weitere Aufstockung das Zentralenbudget aus dem Bremen-Fonds ist nicht vorgesehen. Die Begründung hierfür ergibt sich daraus, dass das Pandemiegeschehen aufgrund der guten Grundimmunisierung der Bevölkerung durch Impfungen oder durchlebte COVID-19-Erkrankungen insgesamt weniger gefährlich geworden ist. Auch im Winter 2022/2023 war keine starke Pandemiewelle mehr zu verzeichnen.
Für das Rundschreiben Nr. 10/2020 besteht auch deshalb kein Rechtsbestand mehr, da mit Senatsbeschluss vom 17. Januar 2023 die Zweite Verordnung zur Änderung und Aufhebung der Dritten Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen wurde (Verkündung am 31. Januar 2023). Somit bestehen seit dem 01. Februar 2023 keinerlei Corona-Schutzmaßnahmen für die FHB mehr.
Die Beschaffung pandemiebedingter Infrastruktur erfolgt im Bedarfsfall gemäß der bremischen Verwaltungsvorschrift für Beschaffung (VVBesch) weiterhin unter Einbeziehung zentralen Einkaufs des EVZ und unter Nutzung der bestehenden Rahmenverträge.
Der zentrale Einkauf im EVZ ist über einkauf@immobilien.bremen.de zu erreichen.
Das SF-Rundschreiben 10/2020 wird hiermit aufgehoben.
Der Senator für Finanzen
Referat 34
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: verwaltungsmodernisierung@finanzen.bremen.de