|
|
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 08/2020a -
Einrichtung von Funktionspostfächern
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Die Staatsrätekonferenz hat heute empfohlen, dass alle Dienststellen, Eigenbetriebe, Körperschaften, sowie die Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bis spätestens zum 31. März 2020 die folgenden Funktionspostfächer einrichten:
Für die Dienststellenleitung: | |
Für den Bereich Personal: | |
Für den Bereich Organisation: | |
Für den Bereich IT: | |
Für den Bereich Haushalt: |
Der Kommunikationsweg ist wie folgt:
Der Senator für Finanzen wird jeweils die senatorischen Behörden und die weiteren Obersten Dienstbehörden (Bremische Bürgerschaft, Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen, der Senatskommissar für den Datenschutz, die Senatskommissarin für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen, der Landesbehindertenbeauftragte der Freien Hansestadt Bremen, Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau und Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen) über die Funktionspostfächer informieren. Die senatorischen Behörden informieren dann ihre zugeordneten Dienststellen, Eigenbetriebe, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Der Senator für Finanzen
Referat 34
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: verwaltungsmodernisierung@finanzen.bremen.de