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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 10/2023 vom 14.07.2023
Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten
hier: Neufassung vom 14.06.2024
Verteiler: Alle Dienststellen
Über Verteilerlisten:
organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de
dienststellenleitung@dienststelle.bremen.de
it-stelle@dienststelle.bremen.de
haushalt@dienststelle.bremen.de
Adressatenkreis:
alle Beschäftigten
Vorbemerkung und Inkrafttreten
Die Dienstvereinbarung „Ortsflexibles Arbeiten“ wurde am 13. Juli 2023 unterzeichnet und trat zum 1. September 2023 in Kraft.
Ortsflexibles Arbeiten im Sinne der Dienstvereinbarung umfasst das gelegentliche und in der Regel kurzfristige Arbeiten außerhalb der Dienststelle (mobile Arbeit) sowie das regelmäßige Arbeiten i. d. R. ganztägig von zu Hause (Homeoffice; bisher als (alternierende) Telearbeit bezeichnet).
Die Dienstvereinbarung schafft die Grundlage für eine moderne, flexible und nachhaltige (ökologisch, sozial und ökonomisch) Gestaltung des Arbeitsortes sowie einer aufgabenbezogenen Umsetzung der örtlichen Flexibilität. Die FHB setzt damit auch die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Klimaschutz“ zum klimaneutralen Büro um, die auch eine Ausweitung des ortsflexiblen Arbeitens sowie eine ökonomische und ökologische Flächennutzung beinhalten.
Rahmenbedingungen der neuen Dienstvereinbarung:
Konkretisierung des § 4.4 „Kosten“ der DV
In der Dienstvereinbarung heißt es zu § 4.4 Kosten: „Die Dienststelle trägt die Kosten für Aufbau, Installation, Betrieb, Wartung und Reparatur sowie Deinstallation und Abbau der gestellten Ausstattung bzw. Arbeitsmittel nach Beendigung des Homeoffice.“ Mit „Betrieb“ der Ausstattung bzw. Arbeitsmittel sind die dienststellenseitig entstehenden Kosten gemeint, u.a. Kosten für IT-Services, Beratungsleistungen sowie weitere Leistungen durch den Dienstleister Dataport, Mieten für Serverräume, Personalkosten. Eine Aufwandsentschädigung für laufende Kosten der Mitarbeitenden (z.B. Telefon- und Internetverträge, Strom, Heizkosten) erfolgt nicht.
Umsetzung der Dienstvereinbarung
Vereinbarungen zum Homeoffice können über die Muster-Vereinbarung in der Anlage 1 geschlossen werden. Die Inhalte der mitbestimmten Anlage 1 dürfen nicht geändert werden, jedoch sind ressort- bzw. dienststellenspezifische Ergänzungen im Einvernehmen mit dem örtlichen Personalrat zulässig.
Ergänzend wird in Anlage 2 eine Handlungshilfe bereitgestellt, die dazu beitragen soll, ein gemeinsames, ressortübergreifendes Verständnis aller Beteiligten im Umgang und in der Anwendung mit den getroffenen Regelungen zu schaffen. Hierzu werden die Regelungen in der Handlungshilfe konkretisiert und praxisnahe Hinweise bzw. Praxisbeispiele zur Umsetzung aufgeführt. Zum Gelingen des ortsflexiblen Arbeitens bei der FHB tragen alle Beteiligten (Mitarbeitende, Führungskräfte, Dienststelle, Interessensvertretungen) gemeinsam die Verantwortung. Die Handlungshilfe wird laufend weiterentwickelt.
Änderungen der Anlagen der Dienstvereinbarung werden im Einvernehmen mit dem GPR vorgenommen. Die Anlagen werden im bremischen Transparenzportal in der jeweils geltenden Fassung vorgehalten. Nach der Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten bereits abgeschlossene Vereinbarungen (Anlage 1) zum Arbeiten im Homeoffice behalten auch nach Änderung der Anlagen ihre Gültigkeit.
Aufhebung von Rundschreiben und Dienstvereinbarungen
Die Rundschreiben 21/2020 vom 01.10.2020 „Orts- und zeitflexibles Arbeiten – Einführung des Mobilen Arbeiten“ sowie 23/2004 „Einführung alternierender Telearbeit in der bremischen Verwaltung“ wurden aufgehoben.
Außerdem wurden die Dienstvereinbarungen „Mobile Arbeit“ vom 21.09.2020 sowie „Alternierende Telearbeit“ vom 15.10.2004 mit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung „Ortsflexibles Arbeiten“ aufgehoben. Die bestehenden Anträge zum bisherigen Mobilen Arbeiten verloren mit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung ihre Gültigkeit. Die bestehenden Vereinbarungen zur alternierenden Telearbeit enden mit Ablauf der individuell vereinbarten Befristung, spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Dienstvereinbarung Ortsflexibles Arbeiten.
Der Senator für Finanzen
Referat 34
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: verwaltungsmodernisierung@finanzen.bremen.de