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Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen
Gemäß der Informationssicherheitsleitlinie Bund/Länder haben die Länder zur Umsetzung des IT-NetzG für ihr Land eigene Informationssicherheitsleitlinien erlassen.
Die Informationssicherheitsleitlinie der FHB vom 16.5.2017 schreibt einen BSI-konformen IT-Betrieb vor. Zur Umsetzung der Vorgaben aus dem BSI-Grundschutz setzt der Senator für Finanzen die folgenden Richtlinien in Kraft:
Die Inkraftsetzung dieser Richtlinien ist eine notwendige organisatorische Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit im laufenden Betrieb.
Bedeutung der Vorgaben zum Client-Betrieb (vgl. Anlage 1)
Sie geben den allgemeinen Rahmen für den Betrieb von festinstallierten und mobilen Arbeitsplatzcomputern mit Anbindung an die Infrastrukturen (Bremer Verwaltungsnetze, gemeinsam genutzte Verfahren) vor und beschreiben die Mindestanforderungen für ihren sicheren Betrieb.
Bedeutung der Kennwortrichtlinie (vgl. Anlage 2)
In der Bremischen Verwaltung ist die Eingabe eines Kennwortes an vielen Stellen notwendig, um Zugang zu Geräten oder Diensten zu erlangen.
Die nachfolgend beschriebene Kennwortrichtlinie ist der Mindeststandard in der FHB für jegliche IT gestützte Nutzung von Kennwörtern. Sofern technisch möglich, sind die Vorgaben dieser Richtlinie durch eine entsprechende Konfiguration umzusetzen.
Die bisherige Kennwortrichtlinie aus dem Jahr 2011 wird durch die vorliegende Neufassung ersetzt.
Bedeutung der Richtlinie „Aufgeräumter Arbeitsplatz“ (vgl. Anlage 3)
Die Richtlinie legt fest, wie die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz mit Daten umgehen sollen und gibt vor, wie dies von der IT Administration durch entsprechende Konfiguration zu unterstützen ist.
Der Senator für Finanzen
Referat 40
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: Referat40@finanzen.bremen.de