Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 13/2020 - Novellierung der Baustandards Bremen 2019

Inhaltsübersicht

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis


Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 13/2020 - Novellierung der Baustandards Bremen 2019

Technische Standards für die Planung und Durchführung von Bauvorhaben im Hochbau bremischer öffentlicher Bauherren und Zuwendungsempfänger

Veröffentlichungsdatum:24.06.2020 Inkrafttreten24.06.2020 Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 13/2020 - Novellierung der Baustandards Bremen 2019"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:24.06.2020
Fassung vom:24.06.2020
Gültig ab:24.06.2020
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 13/2020 - Novellierung der Baustandards Bremen 2019

Rundschreiben des Senators für Finanzen
Nr. 13/2020 vom 24.06.2020

Novellierung der Baustandards Bremen 2019
Technische Standards für die Planung und Durchführung von Bauvorhaben im
Hochbau bremischer öffentlicher Bauherren und Zuwendungsempfänger

Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen

Vorbemerkung

Die Staatsräte hatten die Senatorin für Finanzen beauftragt, in Abstimmung mit den Senatsressorts die zuletzt 2009 herausgegebenen Baustandards für Bauvorhaben bremischer öffentlicher Bauherren und Zuwendungsempfänger im Hochbau zu novellieren. Seitdem hatten sich gesetzliche Bestimmungen und Normen, Bremische Vorschriften und Richtlinien und der Stand der Technik ist weiterentwickelt. Bis Ende 2019 wurde die Neufassung erstellt.

Wesentliche Veränderungen der Novellierung

Bezüge auf externe, zu beachtende Regelwerke sind auf den aktuellen Stand gebracht, insbesondere die Landesbauordnung (Novelle 2018), das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG 2018), das Begrünungsortsgesetz Bremen, die RL-Bau Neufassung 2018, Normen zu Barrierefreiheit, Raumakustik, und Trinkwasserhygiene. Um die Baustandards möglichst kompakt zu halten und nicht zu schnell wieder aktualisieren zu müssen, werden diese Regelwerke möglichst wenig zitiert, sondern auf diese in der jeweils gültigen Fassung verwiesen.

Der aktuelle Stand der Technik ist in den Bauvorhaben zu realisieren. LED-Technik ist dabei der anzuwendende Standard für die Beleuchtung. Photovoltaikanlagen zur Eigenstromnutzung sind im Neubau vorzusehen. Die Lüftung soll in der Regel über Hybridsysteme aus mechanischer Grundlüftung und ergänzender Fensterlüftung erfolgen. Maßnahmen zur Temperaturdämpfung im Sommer (Sonnenschutz, Nachtlüftung, wirksame Speichermassen) sind vorzusehen, um auch bei steigenden Außentemperaturen eine energieaufwändige mechanische Kühlung zu vermeiden. Moderne Regelungskonzepte sind nutzungsabhängig definiert.

Neu aufgenommen sind Flächenstandards, d.h. vereinfachte Musterraumprogramme für Schulen, Kindertagesstätten, Turnhallen und Bürogebäude.

Daneben wird die Anwendung der Baustandards erleichtert. Die Gliederung ist neu und übersichtlicher aufgesetzt. Frühere Doppelungen ähnlicher Themen in Planungsstandards und Ausführungsstandards sind zusammengeführt und bereinigt. Verweise und Zitate anderer Regelungen sind reduziert, ebenso Details, die allgemeiner Stand der Technik sind und keiner Vorgabe speziell für öffentliche Gebäude bedürfen.

Weitere Entwicklung

Rechtsrahmen und technischer Stand des Bauens verändern sich ständig. Bereits erkennbar sind Aspekte, die zukünftig neu oder verstärkt verankert werden sollten, wie das neue Gebäudeenergiegesetz und die vertiefte Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im gesamten Lebenszyklus der Gebäude. Deshalb wird zukünftig eine schnellere Aktualisierung der Baustandards angestrebt:

-
Der Senator für Finanzen ist beauftragt, bei Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Normen, auf die die Baustandards aufbauen, diese möglichst inhaltsgleich anzupassen.
-
Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik und auf Grund von Erfahrungen aus der Baupraxis sollen ebenfalls vom Senator für Finanzen übernommen und bekannt gegeben werden.
-
Nach 3 Jahren sollen die Baustandards überprüft und bei Bedarf überarbeitet und durch den Senat neu beschlossen werden.

Vorschläge und Hinweise für zukünftige Aktualisierungen seitens der Ressorts und Maßnahmenträger sind jederzeit willkommen und an die untenstehende Adresse zu senden.

Einführung

Die Novellierung der Baustandards Bremen 2019 wurde am 25.02.2020 durch den Senat und am 08.05.2020 durch den HaFa beschlossen. Die Richtlinie tritt ab sofort in Kraft und ersetzt die Baustandards von 2009. Die Baustandards werden gleichzeitig elektronisch veröffentlicht im Internet der Senatorin für Finanzen.

Bei bereits begonnenen Projekten sind die neuen Baustandards insoweit anzuwenden, wie dies in noch offenen Planungsphasen möglich ist; Ergebnisse bereits abgeschlossener Planungsphasen müssen nicht geändert werden.

Bremer Baustandards 2019

Kontakt

Der Senator für Finanzen

Referat Q12

Rudolf-Hilferding-Platz 1

E-Mail: hochbau-immobilien@finanzen.bremen.de


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.