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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2019 - "Regelung des Stellenausschreibungsverfahrens der Freien Hansestadt Bremen"; "Anpassung der Ausschreibungsrichtlinien"

Veröffentlichungsdatum:12.12.2019 Inkrafttreten12.12.2019 Bezug (Rechtsnorm)TzBfG § 14
Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2019 - "Regelung des Stellenausschreibungsverfahrens der Freien Hansestadt Bremen"; "Anpassung der Ausschreibungsrichtlinien""

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:12.12.2019
Fassung vom:12.12.2019
Gültig ab:12.12.2019
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 14 TzBfG
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2019 - "Regelung des Stellenausschreibungsverfahrens der Freien Hansestadt Bremen"; "Anpassung der Ausschreibungsrichtlinien"

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2019 vom 12.12.2019-
"Regelung des Stellenausschreibungsverfahrens der Freien Hansestadt Bremen"
"Anpassung der Ausschreibungsrichtlinien"

Verteiler: „Alle Dienststellen ohne Schulen“

Vorbemerkung

Am 19.11.2019 hat der Senat das nachfolgend dargestellte Verfahren bei Stellenausschreibungen und -besetzungen beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Ausschreibungsrichtlinien angepasst und am 12. Dezember 2019 im Amtsblatt verkündet (Brem. Abl. Nr. 240). Das neue Verfahren gilt für alle Stellenausschreibungen der Verwaltungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ohne eigene Personalhoheit, der Gerichte des Landes Bremen und der Sonderhaushalte. Die bisherigen Regelungen (Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 8/2013 vom 15.03.2013) werden aufgehoben.

1.
a)
Alle freien und freiwerdenden Stellen werden - unter Berücksichtigung der geltenden Ausschreibungsrichtlinien - extern für den allgemeinen Arbeitsmarkt bekannt gegeben. Verwaltungsinterne Ausschreibungen sind möglich.
b)
Alle Stellenausschreibungen werden auf www.karriere.bremen.de bekannt gemacht und der Agentur für Arbeit zur Information zu Verfügung gestellt. Bei Bedarf ist parallel eine Bekanntgabe in weiteren Medien (Print und / oder online) möglich.
Die verwaltungsinternen Stellenausschreibungen sind im MIP (www.mip.intra) unter Aktuelles / Stellenausschreibungen bzw. über einen gesonderten Link (www.karriere.bremen.de/intern) abrufbar. Die Ressorts und Dienststellen tragen dafür Sorge, dass allen Beschäftigten in Ihrem Geschäftsbereich der Zugang zu den verwaltungsinternen Stellenausschreibungen möglich ist.
c)
Die Bewerbungsfrist beträgt grundsätzlich mindestens 3 Wochen.
d)
Die Möglichkeit des Abbaus von gemeldeten Personalüberhängen im Rahmen der „Dienstvereinbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter/innen bei einem Personalausgleich“ vom 09.09.1986 bleibt wie bisher bestehen. Im Umgang mit eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten bzw. zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand finden die Regelungen der Senatorin für Finanzen (in der jeweils geltenden Fassung) Anwendung.
e)
Für die Bereiche der Ausbildung, der Referendare sowie bei Nachwuchskräften der Allgemeinen Dienste (allgemeine Verwaltung) bleibt es bei den bisherigen Verfahrensweisen für Ausschreibungen und Einstellungen. Geplante Übernahmen aus Ausbildung und Referendariat (Polizei, Lehrer, Steuer, Feuerwehr, Justiz, Allgemeine Dienste) werden im Rahmen der Bedarfsplanung und auf der Grundlage der Beschlüsse des Senats zur Ausbildungsplanung durchgeführt.
f)
Die Ausschreibungsrichtlinien vom 11.12.2019 sind anzuwenden - Anlage 1.
g)
Jährlich (zum Jahresende) informieren die Dienststellen und Bereiche den Senator für Finanzen - Referat 32 - unaufgefordert über die Anzahl der erfolgten verwaltungsinternen und externen Einstellungen unter Verwendung des beigefügten „Erhebungsbogens“ - Anlage 2.
2.

(Integrationsvereinbarung bzw. Inklusionsvereinbarung im Sinne von § 166 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Teil 3 - Kapitel 3 in der jeweils geltenden Fassung.)

Schwerbehinderte Menschen können sich grundsätzlich auf jede freie und freiwerdende Stelle bewerben. Schwerbehinderte Menschen des allgemeinen Arbeitsmarktes können sich auch auf die verwaltungsinternen Stellenausschreibungen bewerben. Schwerbehinderten Menschen ist bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Interessierten, die sich beworben haben, zu geben. In jeder Stellenausschreibung ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass schwerbehinderte Menschen bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.

3.

Sachgrundlose Befristungen gem. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind in der Regel nicht möglich (Beschluss des Senats vom 25.09.2018) - es sei denn der Senat erteilt eine Ausnahmegenehmigung. Ausnahmen sind zu begründen und - auf dem Dienstweg - beim Senator für Finanzen - Referat 31 - unter Verwendung des Antragsformulars (Anlage 3), zu beantragen. Entsprechende Anträge werden dann dem Senat über die Personalvorträge zur Entscheidung vorgelegt. Sind sachgrundlose Arbeitsverträge erforderlich, da sie aufgrund von Beschäftigungsförderungsmaßnahmen durch den Europäischen Sozialfond (ESF), Mittel des Landes Bremen (LAZLO, PASS), die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden und der Eingliederung von arbeitslosen Menschen in den ersten Arbeitsmarkt dienen, ist der Senator für Finanzen - Referat 32 unter Verwendung der Anlage 4 in Kenntnis zu setzen. Auf das Rundschreiben Nr. 17/2018 der Senatorin für Finanzen vom 18.11.2018 wird verwiesen.

4.

Bei einer Bekanntgabe von Stellenausschreibungen in den Printmedien besteht die Möglichkeit, die Ausschreibungstexte aus Kostengründen auf ein Mindestmaß zu kürzen - siehe Ausschreibungsrichtlinien Punkt E. Damit ein vollständiger Ausschreibungstext gemäß Punkt C abgerufen werden kann, ist in jedem Kurztext grundsätzlich auf www.karriere.bremen.de zu verweisen. Ein ergänzender Hinweis auf die Homepage der ausschreibenden Dienststelle ist möglich.

5.

Die Dienststellen übersenden dem Senator für Finanzen per E-Mail einen Ausschreibungstext als Word-Datei (ohne integrierte Tabellen und Logos) unter Verwendung des „Meldebogens für Stellenausschreibungen“ - Anlage 5.

6.

(Rundschreiben Nr. 15-2012 der Senatorin für Finanzen vom 31.10.2012)

Zu beachten ist, dass es bei Dienstposten der Besoldungsgruppen A 15, A 16 BremBesO / Entgeltgruppe 15 TV-L / TVöD entsprechend sowie der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B die Bewertung des Einvernehmens des Senators für Finanzen bedarf. Bei Stellenausschreibungen ab der Besoldungsgruppe A 15 aufwärts - TV-L/TVöD entsprechend - ist von den ausschreibenden Dienststellen grundsätzlich nachzuweisen, dass eine Neubewertung stattgefunden hat. Dieser Nachweis ist dem Ausschreibungsauftrag unaufgefordert beizufügen - nur unter dieser Voraussetzung erfolgt die gewünschte Bekanntgabe der Stellenausschreibung unter Berücksichtigung des dabei vorgeschriebenen Verfahrens. Liegt der erforderliche Nachweis nicht vor bzw. hat eine Neubewertung nicht stattgefunden, kann die Stellenausschreibung nicht bekannt gegeben werden.

Anlagen

-
Anlage 1 - Ausschreibungsrichtlinien vom 11.12.2019 (Brem. Abl. Nr. 240)
-
Anlage 2 - Erhebungsbogen - Evaluierung der jährlichen Einstellungen
-
Anlage 3 - Antrag auf Ausnahme für einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag
-
Anlage 4 - Befristungen von Arbeitsverträgen aufgrund von Beschäftigungsförderungsmaßnahmen
-
Anlage 5 - Meldebogen für Stellenausschreibungen

Kontakt

Der Senator für Finanzen

- Referat 33 - Personalentwicklung, Gesundheitsmanagement, Stellenausschreibungen und Personalvermittlung, Nachwuchskräfte, Zuständige Stelle

Doventorscontrescrape 172 C

28195 Bremen

Personal- und Stellenbörse

E-Mail: stellenboerse@finanzen.bremen.de

Der Senator für Finanzen

- Referat 32 - Personalcontrolling, Personalhaushalte, IT im Personalmanagement -

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: personalcontrolling@finanzen.bremen.de

Der Senator für Finanzen

- Referat 31 - Tarif-, Arbeits-, Sozial- und Zusatzversorgungsrecht, Vertretung Bremens in den Arbeitgeberverbänden und bei der VBL

Rudolf-Hilferding-Platz 1

28195 Bremen

E-Mail: tarifrecht@finanzen.bremen.de


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