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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 16/2019 vom 12.12.2019-
"Regelung des Stellenausschreibungsverfahrens der Freien Hansestadt Bremen"
"Anpassung der Ausschreibungsrichtlinien"
Verteiler: „Alle Dienststellen ohne Schulen“
Am 19.11.2019 hat der Senat das nachfolgend dargestellte Verfahren bei Stellenausschreibungen und -besetzungen beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Ausschreibungsrichtlinien angepasst und am 12. Dezember 2019 im Amtsblatt verkündet (Brem. Abl. Nr. 240). Das neue Verfahren gilt für alle Stellenausschreibungen der Verwaltungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ohne eigene Personalhoheit, der Gerichte des Landes Bremen und der Sonderhaushalte. Die bisherigen Regelungen (Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 8/2013 vom 15.03.2013) werden aufgehoben.
(Integrationsvereinbarung bzw. Inklusionsvereinbarung im Sinne von § 166 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Teil 3 - Kapitel 3 in der jeweils geltenden Fassung.)
Schwerbehinderte Menschen können sich grundsätzlich auf jede freie und freiwerdende Stelle bewerben. Schwerbehinderte Menschen des allgemeinen Arbeitsmarktes können sich auch auf die verwaltungsinternen Stellenausschreibungen bewerben. Schwerbehinderten Menschen ist bei im Wesentlichen gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Interessierten, die sich beworben haben, zu geben. In jeder Stellenausschreibung ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass schwerbehinderte Menschen bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.
Sachgrundlose Befristungen gem. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind in der Regel nicht möglich (Beschluss des Senats vom 25.09.2018) - es sei denn der Senat erteilt eine Ausnahmegenehmigung. Ausnahmen sind zu begründen und - auf dem Dienstweg - beim Senator für Finanzen - Referat 31 - unter Verwendung des Antragsformulars (Anlage 3), zu beantragen. Entsprechende Anträge werden dann dem Senat über die Personalvorträge zur Entscheidung vorgelegt. Sind sachgrundlose Arbeitsverträge erforderlich, da sie aufgrund von Beschäftigungsförderungsmaßnahmen durch den Europäischen Sozialfond (ESF), Mittel des Landes Bremen (LAZLO, PASS), die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden und der Eingliederung von arbeitslosen Menschen in den ersten Arbeitsmarkt dienen, ist der Senator für Finanzen - Referat 32 unter Verwendung der Anlage 4 in Kenntnis zu setzen. Auf das Rundschreiben Nr. 17/2018 der Senatorin für Finanzen vom 18.11.2018 wird verwiesen.
Bei einer Bekanntgabe von Stellenausschreibungen in den Printmedien besteht die Möglichkeit, die Ausschreibungstexte aus Kostengründen auf ein Mindestmaß zu kürzen - siehe Ausschreibungsrichtlinien Punkt E. Damit ein vollständiger Ausschreibungstext gemäß Punkt C abgerufen werden kann, ist in jedem Kurztext grundsätzlich auf www.karriere.bremen.de zu verweisen. Ein ergänzender Hinweis auf die Homepage der ausschreibenden Dienststelle ist möglich.
Die Dienststellen übersenden dem Senator für Finanzen per E-Mail einen Ausschreibungstext als Word-Datei (ohne integrierte Tabellen und Logos) unter Verwendung des „Meldebogens für Stellenausschreibungen“ - Anlage 5.
(Rundschreiben Nr. 15-2012 der Senatorin für Finanzen vom 31.10.2012)
Zu beachten ist, dass es bei Dienstposten der Besoldungsgruppen A 15, A 16 BremBesO / Entgeltgruppe 15 TV-L / TVöD entsprechend sowie der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B die Bewertung des Einvernehmens des Senators für Finanzen bedarf. Bei Stellenausschreibungen ab der Besoldungsgruppe A 15 aufwärts - TV-L/TVöD entsprechend - ist von den ausschreibenden Dienststellen grundsätzlich nachzuweisen, dass eine Neubewertung stattgefunden hat. Dieser Nachweis ist dem Ausschreibungsauftrag unaufgefordert beizufügen - nur unter dieser Voraussetzung erfolgt die gewünschte Bekanntgabe der Stellenausschreibung unter Berücksichtigung des dabei vorgeschriebenen Verfahrens. Liegt der erforderliche Nachweis nicht vor bzw. hat eine Neubewertung nicht stattgefunden, kann die Stellenausschreibung nicht bekannt gegeben werden.
Der Senator für Finanzen
- Referat 33 - Personalentwicklung, Gesundheitsmanagement, Stellenausschreibungen und Personalvermittlung, Nachwuchskräfte, Zuständige Stelle
Doventorscontrescrape 172 C
28195 Bremen
Personal- und Stellenbörse
E-Mail: stellenboerse@finanzen.bremen.de
Der Senator für Finanzen
- Referat 32 - Personalcontrolling, Personalhaushalte, IT im Personalmanagement -
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: personalcontrolling@finanzen.bremen.de
Der Senator für Finanzen
- Referat 31 - Tarif-, Arbeits-, Sozial- und Zusatzversorgungsrecht, Vertretung Bremens in den Arbeitgeberverbänden und bei der VBL
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: tarifrecht@finanzen.bremen.de