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Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 17/2020
Weiterbildender Masterstudiengang "Entscheidungsmanagement" – Freistellungsstunden während der Corona-Pandemie
Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen
Der Senator für Finanzen hat entsprechend des Senatsbeschlusses vom 26. Mai 2015 eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität geschlossen, die es Beschäftigten im Rahmen eines Modellversuchs ermöglicht, unter besonderen Rahmenbedingungen an dem weiterbildenden Studiengang „Entscheidungsmanagement“ (Professional Public Decision Making) teilzunehmen. Im Rahmen des Stipendiums erhalten die Beschäftigten unter anderem Freistellungsstunden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Universität Bremen nicht alle Veranstaltungen wie geplant durchführen. Dies hat dazu geführt, dass die Stipendiaten Freistellungsstunden im kommenden Semester benötigen, um Prüfungsleistungen er erbringen oder Modulveranstaltungen wahrzunehmen. Hiermit wird die Regelung bezüglich der Mitnahme von Freistellungsstunden in das Wintersemester 2020/21 bekannt gegeben:
Zulassung Jahrgang WS 2017/2018:
Übernahme der Freistellung ins WS 2020/21: 22 Stunden.
Zulassung Jahrgang WS 2018/2019:
Übernahme der Freistellung ins WS 2020/21: 65 Stunden.
Zulassung Jahrgang WS 2019/2020:
Übernahme der Freistellung ins WS 2020/21: 58 Stunden.
Die Dienststellen stellen sicher, dass die studierenden Mitarbeiter/-innen im vorgenannten Umfang zusätzlich zu den im Wintersemester 2020/21 gewährten Freistellungsstunden vom Dienst freigestellt. Teilzeitbeschäftigte werden anteilmäßig entsprechend ihrer vereinbarten Arbeitszeit freigestellt. Die Freistellungsregelungen sind individuell, unter Berücksichtigung des zu gewährleistenden Dienstbetriebes, mit den jeweiligen Beschäftigungsdienststellen zu vereinbaren.
Der Senator für Finanzen
Referat 33
Doventorscontrescarpe 172 C
28195 Bremen
E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de