Sie sind hier:
  • Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 09/2023 - Berechnung von Urlaubsansprüchen bei Veränderung der Arbeitszeit nach § 5 Bremische Urlaubsverordnung

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 09/2023 - Berechnung von Urlaubsansprüchen bei Veränderung der Arbeitszeit nach § 5 Bremische Urlaubsverordnung

Veröffentlichungsdatum:13.07.2023 Inkrafttreten13.07.2023 Bezug (Rechtsnorm)BremUrlVO § 5
Zitiervorschlag: "Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 09/2023 - Berechnung von Urlaubsansprüchen bei Veränderung der Arbeitszeit nach § 5 Bremische Urlaubsverordnung"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Rundschreiben, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:13.07.2023
Fassung vom:13.07.2023
Gültig ab:13.07.2023
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 5 BremUrlVO
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 09/2023 - Berechnung von Urlaubsansprüchen bei Veränderung der Arbeitszeit nach § 5 Bremische Urlaubsverordnung

Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 09/2023 vom 13.07.2023
Berechnung von Urlaubsansprüchen bei Veränderung der Arbeitszeit nach § 5 Bremische Urlaubsverordnung

Verteiler: Alle Dienststellen

Über Verteilerlisten:

organisation@dienststelle.bremen.de
personal@dienststelle.bremen.de

Adressatenkreis:

Personalstellen

Vorbemerkung

Aufgrund der umfassenden Weiterentwicklung in der Rechtsprechung (vgl. EuGH Urteile C-486/08 „Tirol“, C-415/12 „Brandes“, C-219/14 „Greenfield“), welche unter anderem von einem werterhaltenden, taggenauen Bestandsschutz des Urlaubsanspruchs ausgeht, ist eine Anpassung der bisherigen Regelungen zur Urlaubsdauer erforderlich.

Mit Neufassung des § 5 BremUrlVO zur Dauer des Urlaubs bei Änderung der Wochenarbeitszeit oder bei Änderung der Verteilung der Arbeitszeit erfolgt die entsprechende Umsetzung der Rechtsprechung für den Bereich der Beamtinnen und Beamten. Neben der bereits umgesetzten abschnittsweisen Betrachtung des Urlaubs ist mit der Neufassung auch die wertgenaue Berechnung abhängig vom jeweiligen Beschäftigungsumfang vorgesehen. Für den Bereich der Beamtinnen und Beamten der Freien Hansestadt Bremen erfolgt, anders als es die tariflichen Regelungen des TV-L und des TVöD vorsehen, eine Umsetzung außerhalb des finanziellen Dienstrechts durch Umrechnung des jeweiligen Urlaubanspruchs in Stunden. Die abschnittsweise Betrachtung wirkt sich damit einerseits auf die Urlaubsdauer aus, andererseits wird dem einzelnen Urlaubstag ein taggenauer Wert zugesprochenen.

Das Berechnungsverfahren wird in der in der Anlage beigefügten Handlungshilfe mit konkreten Beispielberechnungen erläutert und soll bei der Umsetzung der neuen Urlaubsberechnung bei Änderung der Wochenarbeitszeit oder Änderung der Verteilung der Arbeitszeit unterstützen.

Kontakt

Der Senator für Finanzen
Referat 30
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen
E-Mail: dienstrecht@finanzen.bremen.de


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.