Sie sind hier:
  • Satzung der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) über die Zurverfügungstellung der notwendigen personellen und sachlichen Mittel für die Kommissionen nach § 35 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages (Kommissionsfinanzierungssatzung - KFS)

Artikel Versenden

Die mit * markierten Felder müssen ausgefüllt werden.