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Satzung der Stadt Bremerhaven über die Aufhebung
der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
„Alte Bürger“ in Bremerhaven
Vom 5. Mai 2010
Der Magistrat verkündet die nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung aufgrund des § 162 Absatz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) beschlossene Satzung:
Die Satzung der Stadt Bremerhaven über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Alte Bürger“ vom 3. Mai 1990 (Brem. ABl. S. 167) wird gemäß § 162 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 aufgehoben.
Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil der Satzung.
Die Satzung sowie der Übersichtsplan liegen im Stadtplanungsamt zu jedermanns Einsicht aus.
Die Satzung wird gem. § 162 Absatz 2 Satz 4 Baugesetzbuch mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Bremerhaven, den 5. Mai 2010
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
gez. Schulz
Oberbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) – Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften – werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bremerhaven unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.