Im laufenden Haushaltsjahr 2022 ist eine sogenannte globale Minderausgabe in Höhe von 101 Millionen Euro eingestellt. Das bedeutet, dass im Haushaltsvollzug diese Summe von allen Ressorts erbracht werden muss. Der Senat hat mit seinem heutigen Beschluss (5. Juli 2022) 80 Millionen Euro der globalen Minderausgabe aufgelöst.