96 Prozent aller unbegleiteten minderjährige Ausländer, denen zwischen 1. Oktober 2023 und 30. April 2024 in Bremen eine Straftat zur Last gelegt worden ist, müssen sich allein wegen des Vorwurfs des illegalen Grenzübertritts verantworten. Das hat eine Sonderauswertung ergeben, die am Dienstag (25. Juni 2024) dem Senat vorgelegen hat.