Die Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein. Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt und die damit verbundenen Überwachungsrisiken für die Beschäftigten versucht der Beitrag aus der Sicht einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde deutlich zu machen, ob und in welchem Umfange der Beschäftigtendatenschutz unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und
Erfahrungen in der Aufsichtstätigkeit durch die Datenschutz-Grundverordnung tatsächlich gestärkt wird oder ob dies erst durch die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes gelingen kann.