Die Sicherung der verfassungsrechtlich verbürgten informationellen Selbstbestim-mung der Bürgerinnen und Bürger und des Grundrechts auf Gewährleistung der Ver-traulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sind zentrale politische Anliegen des Senats. Der in den vergangenen Jahren erreichte hohe Datenschutz-standard im Land Bremen konnte im Berichtszeitraum gehalten werden, auch wenn es Einzelfälle gab, in denen die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfrei-heit berechtigte Kritik übte. Der Senat hat zur Lösung dieser Fälle in Abstimmung mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ergriffen und bekräftigt seine Absicht, dies auch künftig zu tun.