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Steuerpflicht der Gaspreisbremse aufgehoben

Steuerzahler müssen entsprechende Abfrage bei Steuererklärung nicht ausfüllen

Kurzbeschreibung

Die Vorteile aus der Gaspreisbremse müssen nicht versteuert werden. Die entsprechende Abfrage in Zeile 17 der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) zur Einkommensteuer muss nicht ausgefüllt werden. Bei der elektronischen Erklärung mit 'Mein ELSTER' wird diese Abfrage zum 26. März 2024 komplett entfernt, bis zu diesem Zeitpunkt erhalten die Nutzerinnen und Nutzer einen entsprechenden Hinweis im Hilfetext. Darauf weist das Finanzressort hin.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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