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- TÖB-Stellungnahme nach § 17 FStrG zur Schalltechnischen Untersuchung Gesamtlärm im Nahbereich um die BAB 281, BA 2/2
TÖB-Stellungnahme nach § 17 FStrG zur Schalltechnischen Untersuchung Gesamtlärm im Nahbereich um die BAB 281, BA 2/2
Beschluss des Beirates Neustadt vom 17.05.2018
Kurzbeschreibung
Der Beirat Neustadt nimmt das vorgestellte Schallgutachten zur Kenntnis.
Verantwortliche Stelle
Ortsamt Neustadt/Woltmershausen