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- TOP 11 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 80 für die Errichtung eines Golf-Clubhauses in Bremen-Oberneuland
TOP 11 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 80 für die Errichtung eines Golf-Clubhauses in Bremen-Oberneuland
Sitzung der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 12.04.2012
Kurzbeschreibung
Der Vorhabenträger Golfclub Oberneuland e.V. (GCO) beabsichtigt die Errichtung eines Golfclubhauses auf eigenem Grundstück am Heinrich-Baden-Weg. Der rechtsgültige Bebauungsplan 862 lässt eine solche Anlage nicht zu. Ein Restaurationsbetrieb dieser Größenordnung ist mit der Ausweisung als Grünanlage und der Zweckbestimmung Parkanlage/Sportanlage nicht vereinbar.
Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung