Der für den Änderungsbereich rechtsverbindliche Bebauungsplan 1365 schränkt die Zulässigkeit von Logistikbetrieben ein. Aufgrund der anhaltend guten konjunkturellen Situation im Automobilsektor besteht derzeit an der Hansalinie seitens der Zuliefer- und Logistikbetriebe für die Daimler AG eine erhebliche Nachfrage nach größeren zusammenhängenden Flächen. Die Daimler AG schließt mit diesen Kooperationspartnern mit Rücksicht auf die üblichen Modellzyklen der PKW-Produktion Verträge über relativ kurze Laufzeiten. Da diese Zeiträume für eine Refinanzierung der teuren Vorhaben nicht ausreichen, ist die baurechtliche Sicherung der Immobilien auch für den Fall einer Beendigung der Zusammenarbeit mit der Daimler AG notwendig. Dies setzt die Änderung des Bebauungsplanes 1365 voraus.