Das Plangebiet ist insbesondere durch die vorhandene Wohnbebauung entlang der Zwischenahner Straße, der Woltmershauser Straße, der Dangaster Straße und teilweise an der Simon-Bolivar-Straße geprägt. Der westliche Blockinnenbereich wird zusätzlich durch gewerbliche Hallenbauten, die als Möbellager sowie zum Verkauf von Möbeln genutzt werden und durch einen Betrieb für Bootsbau und Hölzer an der Simon-Bolivar-Straße geprägt. Der Käufer will die Gebäude abreißen und die Grundstücke einer neuen Nutzung (Einzelhandel) zuführen. Ein entsprechender Bauantrag für den Neubau eines Verbrauchermarktes mit rund 800qm Verkaufsfläche wurde im März 2010 negativ beschieden. Im Plangebiet richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach §34 Baugesetzbuch (BauGB). Das Vorhaben ist danach abgelehnt worden. Die Stadtgemeinde Bremen hat den Ablehnungsbescheid u. a. auf §34 Abs.3 BauGB gestützt.