Der zu ändernde Teilbereich dieses Bebauungsplanes besteht im Wesentlichen aus dem Gelände des achtgeschossigen Bettenhauses mit seinen Anbauten. Die Gebäude wurden mittlerweile abgerissen, weil der Eigentümer zwischenzeitlich aus Kostengründen von einer Sanierung Abstand genommen hatte. Beabsichtigt ist nunmehr, ebenso wie in der unmittelbaren Umgebung, eine Bebauung mit Einfamilienhäusern sowie eine Anpassung der Erschließung.