Der geltende Bebauungsplan 2196 setzt für den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans 85 zwischen Konsul-Smidt-Straße, Am Winterhafen und Silbermannstraße in Bremen-Walle, Ortsteil Überseestadt, Gewerbegebiet als Nutzung fest und schließt somit Wohnen als eigenständige Nutzung aus. Ergänzende schalltechnische Untersuchungen haben ergeben, dass nunmehr doch eine Wohnnutzung im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans möglich ist, da aufgrund von neuen Mischgebietsfestsetzungen in der Nachbarschaft geringere Lärmwerte prognostiziert werden. Zur Realisierung des Vorhabens ist somit die Änderung des Planungsrechts erforderlich.