Sie sind hier:
- TOP 6 - 162. Ortsgesetz über eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch für den Geltungsbereich des Bebauungs-plans 2426 für ein Gebiet in Bremen-Huchting zwischen Delfter Straße und Auf den Kahlken
TOP 6 - 162. Ortsgesetz über eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch für den Geltungsbereich des Bebauungs-plans 2426 für ein Gebiet in Bremen-Huchting zwischen Delfter Straße und Auf den Kahlken
Sitzung der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 19.07.2012
Kurzbeschreibung
Für wesentliche Bereiche des Bebauungsplanes 2246, für den die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie am 13.Oktober 2011 ein Planaufstellungsbeschluss gefasst hat, liegt eine Bauvoranfrage für einen Neubau zur Unterbringung von Einzelhandelsflächen und Arztpraxen vor. Derzeit gilt noch der Bebauungsplan 622 vom 23.Februar 1967. Demzufolge wäre das Vorhaben planungsrechtlich zulässig. Das vorangefragte Vorhaben widerspricht den Planungszielen des Bebauungsplanes 2426.
Ressort
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung