Das Nebeneinander von Staffelbau- und Gewerbeplänen bzw. von älteren Bebauungsplänen, die noch auf Grundlage der Staffelbauordnung erstellt worden sind sowie Plänen seit 1960, deren Rechtsgrundlage das Bundesbaugesetz (BBauG), bzw. das Baugesetzbuch (BauGB) ist, führt bei der Beurteilung von Vorhaben zu einer unterschiedlichen rechtlichen Handhabung gleicher Sachverhalte. Ziel ist es, hier zukünftig eine einheitliche Beurteilungsgrundlage zu erhalten.