Vor dem Hintergrund eines Bauantrages für Einzelhandelsnutzung im Planungsgebiet Woltmershauser Straße, Dangaster Straße, Simon-Bolivar-Straße und Zwischenahner Straße ist ein Ausschluss von Einzelhandelseinrichtungen für Waren des täglichen Bedarfs erforderlich. Ebenso soll im Plangebiet eine weitere Wohnbauentwicklung ggf. auch unter Einbeziehung gewerblicher, das Wohnen nicht wesentlich störender Nutzungen ermöglicht werden. Für die zukünftige geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet fehlen die entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen.