Der Beleihungsbericht besteht in der Endfassung aus den Teilen Wirtschaftsförderung, Arbeitsförderung und Wohnungsbauförderung. Entsprechend der Vereinbarung zwischen den zuständigen Ressorts wird den Fachdeputationen jeweils der entsprechende Teil des Berichts vorgelegt. Der komplette Bericht wird dann über den Senat der Bremischen Bürgerschaft als gemeinsame Vorlage der zuständigen Ressorts vorgelegt.