Das Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 sieht vor, das Instrument des Energiespar-Contracting für die öffentlichen Gebäude des Landes und der Stadtgemeinde Bremen verstärkt zu nutzen. Im Vorgriff auf das KEP 2020 hatte der Senat bereits am 22.Januar 2008 beschlossen, im Zeitraum von 2008 bis 2011 jährlich mindestens zwei Ausschreibungen für ein Energiespar-Contracting durchzuführen, die sich jeweils auf einen Gebäudepool oder eine größere Einzelliegenschaft beziehen konnten. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie sowie der Haushalts- und Finanzausschuss haben darum gebeten, jährlich über die Umsetzung des Energiespar-Contracting in bremischen Dienststellen unterrichtet zu werden.